Warum Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen sollten

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Arbeitsvertrag

Das Vorstellungsgespräch haben Sie erfolgreich hinter sich gebracht und halten jetzt Ihren Arbeitsvertrag in den Händen?

Trotz aller Freude über das Dokument und Ihren neuen Job: Wir empfehlen dringend, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht ohne gründliche Prüfung unterschreiben und sich dafür professionelle Unterstützung holen. Ein Arbeitsvertrag regelt rechtsverbindlich die Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Prinzipiell kann er von den Vertragsparteien frei gestaltet werden. Jedoch schließt ein Arbeitsverhältnis auch die soziale Abhängigkeit von Arbeitnehmern ein. Einschränkende gesetzliche Regelungen sollen verhindern, dass ein Arbeitgeber diesen Umstand ausnutzt. 

Warum Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen sollten

Hieraus ergeben sich auch die Gründe, warum Sie Ihren Arbeitsvertrag durch einen Rechtsexperten prüfen lassen sollten. Wie jeder andere privatrechtliche Vertrag kommt ein Arbeitsvertrag durch Antrag, also die Vertragsvorlage durch Ihren zukünftigen Arbeitgeber, und durch Ihre Annahme zustande. Die Schriftform ist für Arbeitsverträge zwar der Normalfall, wird durch den Gesetzgeber jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Ihr Arbeitgeber ist durch das Nachweisgesetz lediglich dazu verpflichtet, die wesentlichen Punkte des Vertrages – gegebenenfalls im Nachhinein – schriftlich festzuhalten. Ein nicht schriftlich festgehaltener, befristeter Arbeitsvertrag gilt aus rechtlicher Sicht als unbefristet. 



Sobald Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschrieben haben, ist er ein rechtsverbindliches Dokument. Eine nachträgliche Überprüfung und Korrektur strittiger Punkte im Arbeitsvertrag erfordert in der Regel eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Ihr Erfolg in einem solchen Prozess kann keineswegs als sicher gelten. Zudem legen die meisten Unternehmen neuen Mitarbeitern Standardverträge vor, deren Klauseln nicht immer arbeitnehmerfreundlich sind. 

Die inhaltliche Prüfung jedes Arbeitsvertrags ist wichtig

Ein Arbeitsvertrag enthält normalerweise Vereinbarungen in den folgenden Bereichen:

  • Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung

  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Probezeit, Angaben zu einer eventuellen Befristung des Vertrages

  • Arbeitsort, Arbeitszeiten, Überstunden

  • Inhaltliche und örtliche Weisungsrechte des Arbeitgebers

  • Vergütung und Sonderzahlungen

  • Urlaub, Krankheit und andere Arbeitsverhinderungen

  • Kündigungs- und Ausschlussfristen (Ausschlussfristen sind beispielsweise Fristen, innerhalb derer Sie Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen)

  • Geheimhaltungsklauseln

  • Konkurrenzklauseln/Wettbewerbsverbote nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • Sonstige Vereinbarungen, beispielsweise zu Vertragsstrafen oder Änderungen des Vertrages

  • Die sogenannte Salvatorische Klausel, die besagt, dass der Vertrag auch bei der Unwirksamkeit einzelner Regelungen vom Grundsatz her bestehen bleibt. 

Stolperfallen kann es bei fast jedem dieser Punkte geben. Möglicherweise ist sich Ihr Arbeitgeber dabei nicht einmal bewusst, dass es im Hinblick auf einzelne Vertragsklauseln irgendwann Probleme geben könnte. Beispielsweise schließt das Weisungsrecht des Unternehmens in der Regel auch Versetzungsbefugnisse ein. Wenn Ihr Arbeitgeber durch die entsprechende Formulierung im Arbeitsvertrag das Recht besitzt, Ihnen jederzeit “andere gleichwertige Arbeitsaufgaben” zu übertragen, ist er hierdurch de facto in der Lage, zu jedem beliebigen Zeitpunkt Ihre Position sowie Ihr Tätigkeitsprofil zu ändern. Ebenso problematisch sind Formulierungen, die Ihr Arbeitsverhältnis während der Probezeit als “befristet” deklarieren. Wenn sich Ihre Arbeitszeit ausschließlich nach den “betrieblichen Erfordernissen” richtet, gehört aus rechtlicher Sicht auch Samstagsarbeit zu Ihren normalen Arbeitnehmerpflichten. Auch die Vergütung oder ein Freizeitausgleich für Überstunden können ein wesentliches Thema sein. 

Wir prüfen alle relevanten Punkte Ihres Arbeitsvertrages

Um mögliche Fallstricke in einem Arbeitsvertrag zu erkennen, ist Expertenwissen nötig. Wir prüfen alle relevanten Punkte des Vertrages. Sie erhalten hierdurch Sicherheit, dass Ihr Arbeitsvertrag in umfassender Form korrekt ist – oder alle Informationen, die Sie für die abschließende Verhandlung des Vertrages brauchen. Natürlich stehen unsere Rechtsexperten Ihnen bei Nachverhandlungen auch direkt zur Seite.

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