Ehevertrag vom Rechtsanwalt für Familienrecht

Familienrecht

Der Ehevertrag - sinnvoller Schritt vor dem Altar?

Als frisch verlobtes Paar haben Sie bestimmt wichtigere Sorgen als die rechtliche Regelung Ihrer zukünftigen Ehe. Oftmals wird das Thema Ehevertrag eher bewusst verdrängt, gilt es schließlich als unromantisch. Doch der vermeintliche Beziehungskiller “Ehevertrag” entpuppt sich in vielen Fällen als sinnvolle Vereinbarung vor der Heirat. Ist die große Liebe doch einmal beendet, profitieren meist beide Seiten von dem abgeschlossenen Ehevertrag.

Die Zugewinngemeinschaft - so läuft's ohne Ehevertrag

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben zu heiraten, ist dies zunächst ein Grund zur Freude. Nach einer Heirat ohne individuelle rechtliche Vorkehrungen, wie dem Ehevertrag, hat der Gesetzgeber selbst das Modell der Zugewinngemeinschaft entwickelt. Damit regelt er vor allem die finanziellen Verhältnisse während und, im Falle der Scheidung, nach der Ehe. Doch dieses Modell wurde wohl eher für den heute immer seltener werdenden Fall der traditionellen Ehe, in der ein Partner Hauptverdiener ist, geschaffen.

Der Zugewinn, der nach der Heirat erwirtschaftet wird, wird im Falle einer Scheidung zwischen beiden Partnern konsequent aufgeteilt. Gerecht ist dieses System dann, wenn der eine Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten der Kinder und Familie aufgibt oder stark einschränkt. Grundsätzlich ist die Zugewinngemeinschaft auch für Paare mit gleichen Ausgangsverhältnissen gut geeignet. Dies ist der Fall, wenn das bereits vorhandene Vermögen und der Verdienst sich in etwa auf dem gleichen Level bewegen und auch keine großen Vermögenszuwächse zu erwarten ist.

Ehevertrag: Es muss nicht immer die komplette Gütertrennung sein

Wenn Sie allerdings unterschiedliche oder komplizierte finanzielle Verhältnisse aufweisen, sollten Sie vor der Heirat unbedingt über einen Ehevertrag nachdenken. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie über ein großes Einkommen oder unterschiedliche Nationalitäten verfügen, selbständig tätig oder an einem Unternehmen beteiligt sind.

In dem Ehevertrag können Sie die Zugewinngemeinschaft individuell anpassen oder durch das Modell der Gütertrennung ersetzen. So kann im Ehevertrag zum Beispiel vereinbart werden, dass der Zugewinn nur zum Teil ausgeglichen oder auf eine Höchstsumme beschränkt wird. Im Falle einer sogenannten Unternehmer-Heirat ist es sinnvoll im Ehevertrag festzusetzen, dass das Betriebsvermögen von einem etwaigen Ausgleich vollständig auszuschließen ist, um den Erhalt des Unternehmens im Falle der Scheidung zu garantieren. In einigen wenigen Fällen ist die komplette Gütertrennung ohne jedweden Ausgleich als härteste Vereinbarung möglich.

Im Ehevertrag besonderen Augenmerk auf Altersversorgung und Unterhalt legen

Noch komplizierter gestaltet sich die Regelung des Versorgungsausgleichs und des Unterhalts im Falle einer Trennung. Um keinen der Ehegatten zu stark zu benachteiligen, stellt die Rechtsprechung besondere Ansprüche an die Regelungen im Ehevertrag.

Der Punkt des Ausgleichs der Altersversorgung sollte und bedingt gesondert betrachtet werden, da er sich selbst durch eine Gütertrennung nicht gänzlich ausschließen lässt. Als geringverdienender Part sollten Sie zudem ein Augenmerk auf den Trennungsunterhalt haben, da er im Gegensatz zum Scheidungsunterhalt nicht gesetzlich geregelt ist. Hier empfiehlt sich gegebenenfalls die Festsetzung eines monatlichen Betrages.

Ehevertrag - in jedem Fall eine Überlegung wert

Ein Ehevertrag kann Sie in vielen Fällen vor dem finanziellen Ruin im Falle einer Trennung bewahren. Die vergleichsweise geringen Kosten zum Aufsetzen eines Ehevertrages, die sich nach Ihrem Vermögen richten, sind in jedem Fall gut investiert. Für einen Ehevertrag ist es im Übrigen nie zu spät, denn er kann nicht nur vor, sondern auch nach der Heirat noch geschlossen werden.

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