Der Umgang mit Kindern muss bei einer Trennung geregelt werden

Familienrecht

Umgangsrecht

Nach einer Trennung oder Scheidung hat der Partner, der nicht mehr im Haushalt lebt, ein Recht auf angemessenen Umgang mit seinem Kind oder seinen Kindern.

Außer Frage steht, dass das Umgangsrecht sowohl für die Kinder als auch für Eltern wichtig ist, die nicht mit ihrem Kind zusammenleben. Optimal ist es, wenn beide Elternteile für den Umgang einen guten Konsens und einen persönlich passenden Rhythmus finden. Auch die Kinder sollten hier ein Mitspracherecht besitzen. In der Praxis streiten viele ehemalige Paare über das Umgangsrecht und benutzen den Umgang dazu, den früheren Partner zu demütigen oder unter Druck zu setzen. Dies führt jedoch immer dazu, dass der Streit im Ergebnis auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

Trennung mit Kindern: Was beinhaltet das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht umfasst den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und Vater oder Mutter, die Möglichkeit, die Beziehung zwischen den persönlichen Treffen auch durch Telefonate, E-Mails, Chats und andere Kommunikationsformen zu pflegen, das Kind zu beschenken und Auskunft über seine persönlichen Verhältnisse zu erhalten. Auch ein gemeinsamer Urlaub und die persönliche Betreuung des Kindes während eines Treffens gehören zum Umgangsrecht des nicht im Haushalt lebenden Partners. 

Der Umgang mit Kindern muss bei einer Trennung geregelt werden

Dass Eltern das Umgangsrecht des anderen Elternteils nicht boykottieren dürfen, gehört aus der Perspektive des Gesetzgebers zu ihrer Wohlverhaltenspflicht nach einer Trennung oder Scheidung. Hierzu gehört auch, für das Umgangsrecht eine angemessene Regelung zu finden. Zudem haben auch die Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Eltern, unter deren Trennung sie meist ohnehin sehr stark zu leiden haben. 



Das Umgangsrecht kann auf der Basis verschiedener Modelle ausgestaltet werden. Beim sogenannten Wechselmodell kümmern sich beide Eltern auch nach der Trennung gemeinsam um ihre Kinder, die abwechselnd bei Mutter oder Vater leben. Vorherrschend ist allerdings das Residenzmodell, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil haben und den anderen nur im Rahmen regelmäßiger Besuche sehen. Wenn sich die Eltern nicht individuell über Umgangszeiten und -intervalle einigen können, hat der Gesetzgeber für das Residenzmodell recht strikte Regelungen vorgesehen: Bei Kindern im Schulalter kommt der Umgang dann beispielsweise an jedem zweiten Wochenende von Freitagnachmittag mit Sonntagabend oder Montag vor Schulbeginn in Frage. Bei großen Entfernungen kann das Umgangsrecht auch in Form von Ferienblöcken wahrgenommen werden. 

Egal ob Vater oder Mutter - wir unterstützen Sie bestmöglich

Unstimmigkeiten im Hinblick auf das Umgangsrecht kann es – einmal abgesehen von expliziten Machtkämpfen zwischen den beiden Elternteilen – aus vielen Gründen geben. Sie betreffen die Umgangsdauer, die Umgangsintervalle oder den Umgang in den Ferien sowie zu Feiertagen. Wenn keine gütliche Einigung erzielt wird und auch Interventionen des Jugendamtes fruchtlos bleiben, muss ein Gericht über die Wahrnehmung des Umgangsrechts entscheiden. Solchen Konstellationen stehen Fälle gegenüber, in dem ein Partner an seinem Umgangsrecht gar nicht interessiert ist, worunter seine Kinder möglicherweise sehr stark leiden oder es für die Kinder tatsächlich besser ist, den anderen Elternteil eine Zeitlang oder dauerhaft nicht zu sehen. 



Bei Schwierigkeiten mit dem Umgangsrecht unterstützen wir Sie bestmöglich und mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen – und zwar unabhängig davon, ob Sie als Vater oder Mutter derzeit Schwierigkeiten mit dem Umgang haben. Wir finden für alle eine gute und nachhaltige Umgangslösung, bei der das Kindeswohl im Vordergrund steht.

4.9/5 - (19 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.