Das Wechselmodell im Umgangsrecht

Familienrecht

Umgangsrecht: Eltern müssen teilen lernen

Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof in Sachen Familienrecht entschieden, dass es zukünftig auch gegen den Willen eines Ex-Partners möglich ist, dass Kinder nach einer Trennung der Eltern, abwechselnd mit beiden Eltern leben. War dieses Modell des Sorge- bzw. Umgangsrecht in der Vergangenheit eher selten anzutreffen, könnte es zukünftig im Lebensalltag moderner Familien häufiger zu finden sein. Doch welche Bedingungen knüpft der BGH an die geteilte Betreuung der Kinder und wie kommt es, dass diese Variante des Sorgerechts, das sogenannte Wechselmodell, in Zukunft immer öfter anzutreffen sein wird?

Was hat der BGH in Sachen Umgangsrecht entschieden?

Das sogenannte Wechselmodell, also das abwechselnde Leben und Wohnen eines Kindes bei jedem der getrennt lebenden Elternteile, war zwar auch schon vor dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs möglich, allerdings nicht gegen den Willen einer der Ex-Partner. Das Kind kann bei diesem Umgangsrecht ein oder zwei Wochen bei der Mutter leben, um anschließend die gleiche Zeit beim Vater zu verbringen. Laut des Beschlusses des Gerichtes ist aber Voraussetzung für die gerichtliche Anordnung dieses Modells, dass die geteilte Betreuung auch tatsächlich das Beste für das Kind sei.

Wann entspricht das Wechselmodell dem Kindeswohl?

Konkret bedeutet das, es hat eine Abwägung der verschiedenen Betreuungsmodelle unter dem Gesichtspunkt statt zu finden, welches Modell in der Praxis am Besten für das Kind ist. Leben die Ex-Partner beispielsweise sehr weit auseinander oder sind sie extrem miteinander zerstritten, wird das Wechselmodell in der Regel nicht die beste Lösung in Sachen Umgangsrecht sein.

Hier bietet sich eher das Residenzmodell an, bei dem das Kind dauerhaft nur bei einem Elternteil lebt und den anderen regelmäßig (Wochenende, Ferien) besucht. Denn schulpflichtige Kinder können nicht zwei unterschiedliche Schulen besuchen, weil die Elternteile in verschiedenen Städten leben oder ein Kind kann nicht gezwungen werden, ständig die eisige Stimmung zwischen total zerstrittenen Eltern zu ertragen.

Sprechen die objektiven Abwägungen dafür, dass das Wechselmodell die optimale Lösung in Sachen Umgangsrecht sein könnte, sollte noch das Kind selbst befragt werden. Die Wünsche des Kindes sollten unbedingt in die Entscheidung des Gerichts mit einbezogen werden.

Warum kann das Wechselmodell als Umgangsrecht auch eine Chance für Eltern sein?

Das Umgangsrecht im Rahmen des Wechselmodells hat den Vorteil, dass es getrennt lebenden Müttern und Vätern ermöglicht, ihren Alltag flexibler zu gestalten. So können beide Elternteile leichter ihrem Beruf nachgehen, da sie sich in einem ausgewogenen Verhältnis um die Kindererziehung bemühen. Das Umgangsrecht als Wechselmodell kann aber nur funktionieren, wenn beide Elternteile aufeinander Rücksicht nehmen und kooperieren. Das gilt selbst für den Fall, dass das Gericht das Wechselmodell als Umgangsrecht gegen des Willen eines Partners angeordnet hat. Es käme in jedem Fall der gesellschaftlichen Entwicklung entgegen, dass immer mehr Frauen berufstätig sind und immer mehr Männer sich mehr Zeit für ihre Kinder nehmen möchten.

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