Fair gerüstet für die unbekannte Zukunft

Familienrecht

Ehevertrag

Zum Zeitpunkt ihrer Hochzeit denken die meisten Paare nicht daran, dass ihre Ehe zu irgendeinem Zeitpunkt scheitern könnte. Ein Ehevertrag schafft Sicherheit, indem er wichtige Punkte, die in der Ehe, vor allem aber bei einer Trennung eine Rolle spielen, in guten Zeiten rechtsverbindlich regelt. 



Die Scheidungsstatistik in Deutschland und in vielen anderen Ländern spricht eine klare Sprache: Für ein Drittel aller Ehen kommt irgendwann das Aus. Oft folgen auf die Trennung erbitterte Streitigkeiten über das gemeinsame Vermögen, über Unterhaltsfragen oder das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Viele dieser Fragen lassen sich schon lange vor der Krise durch einen Ehevertrag einvernehmlich regeln. 


Ehevertrag: Vertrauen ist gut, Absicherung ist besser

Einen Ehevertrag können Sie vor der Hochzeit, aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt schließen. Er muss vor einem Notar geschlossen werden. In einem späteren Scheidungsverfahren bedürfen die in einem Ehevertrag vereinbarten Regelungen keiner weiteren – und dann meist kostenintensiven – Klärung. Voraussetzung für einen rechtsgültigen Ehevertrag ist, dass seine Klauseln zu keiner einseitigen Benachteiligung eines Partners führen, was aus juristischer Perspektive als Rechtsmissbrauch sowie als sittenwidrig definiert wird. 



Beispielsweise ist der Verzicht auf ehelichen Unterhalt durch einen Ehevertrag ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn ein Partner sich während der Ehe ausschließlich oder vorwiegend Familienarbeit geleistet hat und durch den vertraglichen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung zum “Sozialfall” würde. Falls ein Partner, der auf nachehelichen Unterhalt im Ehevertrag verzichtet hat, zum Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr erwerbsfähig ist oder keine angemessene Stelle findet, wäre diese Vertragsklausel ebenfalls nicht gültig. 

Fair gerüstet für die unbekannte Zukunft

Die meisten Paare, die sich für einen Ehevertrag entscheiden, klären darin ihren Güterstand und andere Vermögensfragen. Auch erbschafts- oder schenkungssteuerliche Fragen sowie der gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsausgleich nach einer Scheidung spielen in vielen Eheverträgen eine Rolle. In Ihrem Ehevertrag können Sie auch den Kindesunterhalt sowie den Aufenthaltsort Ihres Kindes im Scheidungsfall bestimmen. Wenn es wirklich zu einer Trennung kommen sollte, haben Sie auch mit solchen Vereinbarungen immenses Potential für Streitigkeiten schon weit im Vorfeld aus der Welt geschafft.

Selbst wenn Ihre Ehe bereits gescheitert ist und Sie sich gütlich trennen wollen, ist es noch möglich, einen Ehevertrag – dann in Form einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung – abzuschließen. Durch diesen Schritt sparen Sie während ihrer eigentlichen Scheidung oft in größerem Umfang Gerichts- und Anwaltskosten. Wenn dieser Vertrag alle Punkte abdeckt, die Ihnen und Ihrem früheren Partner bei einer Trennung wichtig sind, steht einer einvernehmlichen Scheidung nichts im Wege, für die sehr wahrscheinlich nur ein Anwalt nötig ist. 

Wir sorgen dafür, dass Ihre Ehe unter einem guten Stern steht

Natürlich sollten Sie beim Abschluss eines Ehevertrages nicht zu allererst an Scheidung, sondern an Ihre und die Absicherung Ihres Partners für alle absehbaren Eventualitäten denken. Ein Ehevertrag kann dazu beitragen, dass Ihre Ehe unter einem guten Stern steht und es hoffentlich nie zu größeren Krisen oder einer Scheidung kommt. Wir helfen Ihnen dabei mit unserer Kompetenz und rechtlicher Expertise.

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