Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine klassische Methode, um ein Arbeitsverhältnis ohne eine Kündigung zu beenden. Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments kommen Sie Ihrem Arbeitgeber oft unwissentlich weit entgegen. 

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. In der Regel ist damit eine Abfindung verbunden, die sich jedoch nicht notwendigerweise an der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder der Höhe Ihres Monats- oder Jahresgehaltes orientiert. Maßgeblich für die Höhe der Zahlung sind Ihr Verhandlungsgeschick und damit die Position, die Sie in den Verhandlungen über Ihren Aufhebungsvertrag besitzen – zumindest dann, wenn es dafür keine Regelungen aus einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan gibt. 


Warum Arbeitgeber gerne Aufhebungsverträge schließen

Ein Aufhebungsvertrag ersetzt zunächst einmal eine ordentliche Kündigung – von Ihrer Seite oder, im Regelfall, von Seiten Ihres Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer genießen Sie in Deutschland einen weitreichenden Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Sie also in der Regel nicht ohne triftigen Grund entlassen. 



Durch einen Aufhebungsvertrag haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Hürden für eine Kündigung zu umgehen. Dies gilt für individuelle Konflikte zwischen Mitarbeitern und Unternehmen, bei denen oft der gesetzliche Kündigungsschutz greifen würde, aber auch für Rationalisierungen, die mit Entlassungen verbunden sind. Jeder Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, fällt nicht mehr unter die Regelungen eines bestehenden oder künftigen Sozialplans. Je nach der individuellen Situation des Arbeitnehmers könnte sich aus dem Sozialplan auch die Pflicht zur Weiterbeschäftigung oder zur Zahlung einer deutlich höheren Abfindung ergeben. Ein Aufhebungsvertrag liegt also durchaus im Arbeitgeberinteresse. In der Praxis werden Mitarbeiter daher oft zu einem Gespräch gebeten, in denen ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, den Sie möglichst sofort unterzeichnen sollen.

In einem solchen “Schnellverfahren” verletzen Arbeitgeber oft ihre Aufklärungspflicht über die Folgen des Vertrages.
In diesem Fall raten wir Ihnen ausdrücklich davon ab, einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige Überprüfung zu unterzeichnen.

Gemeinsam verhindern, dass Sie eine Sperrzeit bekommen

Aus rechtlicher Sicht, folgt aus einem Aufhebungsvertrag, dass Sie für die Wahrung Ihrer Interessen ausschließlich selber sorgen müssen. Vor Ihrer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sollten daher Bedenkzeit und eine professionelle Prüfung stehen – anderenfalls verschenken Sie damit sehr wahrscheinlich Geld und Rechte. Ebenso wichtig ist, dass nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld angeordnet werden kann. Solche Sperrzeiten werden durch die Bundesagentur für Arbeit verhängt, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Werden bestimmte Voraussetzungen in dem Aufhebungsvertrag nicht erfüllt, fällt auch dieser unter das „eigene Verschulden“ der Arbeitslosigkeit. 
Wenn Sie die rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall kennen und Ihren juristischen Spielraum nutzen, kann ein Aufhebungsvertrag für Sie auch eine optimale Lösung sein.

Wir prüfen für Sie den Aufhebungsvertrag und sorgen dafür, dass der Abschluss für Sie nicht mit Nachteilen verbunden ist, sondern Ihre Rechte optimal gewahrt werden. Ebenso stellen wir für Sie sicher, dass Ihnen gegenüber keine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld seitens der Arbeitsagentur verhängt wird.

4.8/5 - (16 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.