Was Sie gegen eine Abmahnung unternehmen können

Arbeitsrecht

Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung bekommen? Das ist unangenehm und kein Ausweis für ein positives Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, ob die Abmahnung wirksam und verhältnismäßig ist. 

Was ist eine Abmahnung und welche Konsequenzen hat sie?

Eine Abmahnung kann nur durch einen Vorgesetzten ausgesprochen werden. Sie kommt dann in Frage, wenn Ihr Arbeitgeber ein “verhaltensbedingtes Fehlverhalten” feststellt, das eine Verletzung Ihrer im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nach sich zieht. Wenn eine Abmahnung erteilt wurde, steht im Wiederholungsfall der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses in Frage. Somit ist die Abmahnung oft eine Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Arbeitgeber benutzen sie auch deshalb, um einem Rechtsstreit im Kündigungsfall so weit wie möglich vorzubeugen. Abmahnungen sind an keine bestimmte Form gebunden, werden jedoch normalerweise schriftlich ausgesprochen. 

Allerdings gelten für eine Abmahnung, die diese Funktion erfüllt, strikte gesetzliche Regelungen:

  • Einer Abmahnung muss ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zugrunde liegen. Dies können Verhaltens- oder Leistungsmängel sein.
  • Sie ist nur wirksam, wenn sie eindeutig die sogenannte Rügefunktion erfüllt und die beanstandeten Mängel/Vertragsverletzungen konkret benennt. (Außerdem kommen eine Warnfunktion sowie eine Dokumentations- und Beweisfunktion im Hinblick auf künftige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zum Tragen.)

  • Eine Abmahnung muss verhältnismäßig sein und darf nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten ausgesprochen werden. 


Die Gründe für die Abmahnung müssen durch den Arbeitgeber eindeutig formuliert und im Detail beschrieben werden. 

Abmahnungen sind nicht mit Verweisen, Belehrungen und Verwarnungen identisch, die

  • anders als die Abmahnung
  • keine Kündigungsandrohung enthalten. 

Was Sie gegen eine Abmahnung unternehmen können

Bei einer zu Unrecht erteilten Abmahnung können Sie die Entfernung aus der Personalakte verlangen – damit verliert Ihr Arbeitgeber auch die Voraussetzung für eine angestrebte Kündigung. 



Juristisch korrekte Abmahnungen müssen alle aufgeführten Kriterien erfüllen. Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber mehrere Pflichtverstöße vorwirft, ist eine Abmahnung nur dann legal, wenn alle aufgeführten Verstöße – beispielsweise Störung des Betriebsfriedens, mangelnde Arbeitsbereitschaft und Unpünktlichkeit – der Realität entsprechen und belegbar sind. Falls einer dieser Verstöße nicht zutrifft, es “nur” um pauschale Vorwürfe oder unrichtige Tatsachenbehauptungen geht, ist die Abmahnung nicht gültig.

Was wir bei einer Abmahnung für Sie tun können

Eine Abmahnung ist durchaus eine komplizierte Angelegenheit und professionelle Unterstützung äußerst sinnvoll.

  • 

wir übernehmen für Sie die inhaltliche Prüfung der Abmahnung

  • inhaltliche und formale Fehler machen wir für Sie direkt gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend

  • wir schreiben eine etwaige Gegendarstellung, die der Arbeitgeber in die Personalakte übernehmen muss

  • Moderation für eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber, so dass die Abmahnung mit einer positiven Perspektive zurückgenommen wird. 



Wenn eine Abmahnung zu Recht ausgesprochen wurde, haben Sie einen Anspruch auf Löschung aus der Personalakte, wenn das gerügte Verhalten aus rechtlicher Sicht keine Bedeutung mehr besitzt. Auch hier ist jedoch Ihre Aktivität gefragt – Ihr Arbeitgeber wird diesen Eintrag sehr wahrscheinlich nicht irgendwann “automatisch” löschen. Natürlich bereiten wir für Sie auch diesen Antrag vor.

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