Was ist ein Arbeitszeugnis?

Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis

Sie haben selbst gekündigt oder Ihr Arbeitsverhältnis ist gekündigt worden? Dann haben Sie einen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. 

Jedenfalls hat der Gesetzgeber diese Vorgaben festgelegt – Ihr Arbeitgeber hat sich also danach zu richten. Schließlich wird auch dieses Arbeitszeugnis Sie für den Rest Ihres Berufslebens begleiten. In der Praxis erweisen sich Zeugnisse oft genug als Streitfall. Schuld daran sind Formfehler, Unwissenheit der Arbeitgeber, vor allem aber die bekannte “Zeugnissprache”. 

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kann es verschiedene Gründe geben. Rechtlich vorgeschrieben ist es, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Bei einer Versetzung, einer Änderung Ihrer Arbeitsaufgaben oder aufgrund anderer Umstände, wie etwa einem Verkauf oder einer Fusion des Unternehmens haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis. 



Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Aus einem einfachen Arbeitszeugnis geht lediglich hervor, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum für ein Unternehmen tätig waren. Eine Leistungsbeurteilung ist damit nicht verbunden. Der Regelfall ist das qualifizierte Arbeitszeugnis. Ein zukünftiger Arbeitgeber soll sich anhand dieses Dokuments ein umfassendes Bild über Ihre bisherigen Aufgaben, Ihre Leistungen und Ihre Zielerreichung machen können. 

Sie haben das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

In ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehören eine genaue und vollständige Beschreibung Ihrer Tätigkeit und Ihres Aufgabenprofils. Es muss verständlich geschrieben werden und darf Ihre weitere Karriere nicht behindern. Der Anspruch auf ein solches Arbeitszeugnis steht aus rechtlicher Sicht in der Regel außer Frage. Die Tücken eines solchen Dokuments verbergen sich jedoch in Details und Formulierungsfragen. 



Die Art und Weise, wie Ihr Arbeitszeugnis formuliert ist, kann darüber entscheiden, ob ein künftiger Arbeitgeber überhaupt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in Betracht zieht. Haben Sie Ihre Arbeitsaufgaben jederzeit zur “vollsten Zufriedenheit erledigt” und sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen “vorbildlich” verhalten? Bedauert das Unternehmen, Sie als geschätzten Mitarbeiter zu verlieren und wünschen Ihnen Ihre Vorgesetzten für Ihre berufliche und private Zukunft alles Gute oder sind hier zwischen den Zeilen deutliche Einschränkungen zu erkennen? Werden in Ihrem Zeugnis Leistungen und Verhaltensweisen – beispielsweise Pünktlichkeit – positiv erwähnt, die eigentlich als selbstverständlich gelten dürfen? Möglicherweise haben die Personaler trotz scheinbar positiver Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis einen negativen Code verwendet, der künftige Türen eher schließt als öffnet. 



Absicht steht nicht in jedem Fall dahinter. Vor allem kleine Unternehmen beherrschen die Zeugnissprache nicht oder interessieren sich nicht dafür. Andere Firmen nehmen bewusst Abstand von den “geheimen Codes der Personaler”, sollten das dann jedoch auch explizit ins Arbeitszeugnis schreiben. 

Wir helfen Ihnen bei allen Belangen rund um Ihr Arbeitszeugnis

Ihr Arbeitszeugnis sollten Sie daher grundsätzlich durch einen Experten überprüfen lassen. Wir helfen Ihnen bei allen Belangen rund um Ihr Arbeitszeugnis und natürlich auch dann, wenn Sie sich Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben wollen oder sollen, was gerade bei einem nicht völlig harmonischen Abschied eine sehr gute Option ist.

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