Warum gibt es eine AGB-Kontrolle bei vorformulierten Arbeitsverträgen?

Arbeitsrecht

AGB im Arbeitsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag sind der Normalfall. Meist sind sie nicht besonders arbeitnehmerfreundlich.

Auf den ersten Blick wird es Sie vermutlich überraschen, dass “Allgemeine Geschäftsbedingungen” – AGB – auch in Arbeitsverträgen eine Rolle spielen. Sie müssen dazu wissen, dass Arbeitnehmer durch das bundesdeutsche Arbeitsrecht wie Verbraucher behandelt werden. Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages durch die dafür relevanten sozialen Komponenten nicht 1:1 mit einem beliebigen Verbrauchervertrag identisch, trotzdem treten Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei zunächst einmal als Anbieter von “Wirtschaftsgütern” – eines Arbeitsplatzes sowie der persönlichen Arbeitsleistung – auf. 

Warum gibt es eine AGB-Kontrolle bei vorformulierten Arbeitsverträgen?

In Kauf- und Serviceverträgen geht es bei den AGB um das bekannte “Kleingedruckte”, das für den Kunden durchaus diverse Fallstricke enthalten kann. Weniger bekannt ist, dass viele Arbeitsverträge fast ausschließlich aus AGB bestehen. Unter diese Definition fallen alle Vertragsbestandteile, die auf einer nicht veränderlichen Vorformulierung und nicht auf individuellen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern fußen. Das entscheidende Kriterium für AGB im Arbeitsvertrag besteht darin, dass der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf diese Regelungen hat. 



Bei einer AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen geht es darum, vorformulierte Vereinbarungen aufzuspüren, die gesetzlichen Regelungen zuwiderlaufen oder zu weit von den Vorgaben des Arbeitsrechts entfernt sind. Der Gesetzgeber geht bei dieser Prüfroutine davon aus, dass sich hinter den AGB in Arbeitsverträgen häufig wenig arbeitnehmerfreundliche Regelungen verbergen. Arbeitsrechtlich nicht akzeptable, aber auch doppeldeutige und zweifelhafte AGB-Klauseln sind entweder unwirksam oder werden zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt. Außerdem müssen AGB in Arbeitsverträgen optisch deutlich, verständlich und nicht mit einem Überraschungseffekt verbunden sein. Durch eine AGB-Kontrolle lassen sich zahlreiche Schwachstellen in einem Arbeitsvertrag ermitteln. 

Wann ist die Integration von AGB in Arbeitsverträge wirksam?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, ist für beide Vertragsparteien sinnvoll. Schließlich gibt es bei der Vereinbarung von Urlaubsansprüchen, Arbeitszeiten und ähnlichen Punkten für den Arbeitnehmer in der Regel kaum Verhandlungsspielraum. In diesen und vielen vergleichbaren Punkten unterliegt er den Regelungen, die – einmal abgesehen von der Führungsriege – für alle Beschäftigten dieses Unternehmens gelten. 



Rechtlich wirksam sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer dann, wenn sie sich im Einklang mit dem geltenden Arbeitsrecht befinden und nicht auf eine einseitige Benachteiligung des Arbeitnehmers zielen. Einer AGB-Kontrolle unterliegen insbesondere die sogenannten Nebenabreden – beispielsweise Vertragsstrafen, Ausschlussfristen oder Formvorgaben, die gesetzliche Vorschriften berühren. Wichtig für ihre Gültigkeit ist auch, dass AGB für den Arbeitnehmer als solche klar erkennbar sind.

Was unsere Anwaltskanzlei für Sie tun kann

Vor dem Arbeitsgericht, sind die Ergebnisse einer AGB-Kontrolle oft prozessentscheidend. Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können Sie sich durch die Entfernung ungünstiger AGB aus Ihrem Arbeitsvertrag im Streitfall wichtige Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber sichern. 



Wir nehmen für Ihren Arbeitsvertrag eine AGB-Kontrolle vor, kümmern uns darum, dass in Ihrem Arbeitsvertrag keine für Sie ungünstigen AGB enthalten sind und klären strittige Passagen. Optimal ist es, wenn diese Prüfung noch vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages erfolgen kann. Allerdings bleiben rechtlich zweifelhafte Passagen während der gesamten Laufzeit des Vertrages unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitgeber sich auf diese Regelung nicht berufen kann. Wir können Sie also zu jedem Zeitpunkt dabei unterstützen, Ihre Ansprüche trotz scheinbar unveränderlicher AGB, gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.

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