Rechtsanwalt & Fachanwalt bei Scheidung in Köln

Familienrecht

Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für eine Scheidung in Köln

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten ein traumatisches Erlebnis, wenngleich nicht gerade selten. Allein in Deutschland wird nahezu jede zweite Ehe geschieden. Sinnvoll ist es daher, eine Trennung mit dem geringsten emotionalen und finanziellen Aufwand zu erreichen und danach wieder positiv in die Zukunft zu sehen. Ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht kann hier wertvolle Arbeit leisten. Die wichtigsten Fragen zur Scheidung beantwortet der folgende Artikel kurz und knapp.

Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt und eine Scheidung steht bevor?

Die meisten Menschen, die sich dazu entschließen sich scheiden zu lassen oder diesen Wunsch von ihrem Ehepartner hören, sind sich noch gar nicht im Klaren darüber, was mit einer Scheidung auf sie zukommt. Die umgehende Trennung von Tisch und Bett – das sogenannte Trennungsjahr – sind dabei nur eine Seite. Schwierig wird es im Scheidungsverfahren vor allem dann, wenn es um Unterhaltsansprüche, das Sorgerecht für Kinder, die Gestaltung des Umgangsrechtes sowie Vermögensfragen geht. Egal, ob der Wunsch zur Scheidung von Ihnen oder Ihrem Partner ausgeht: Was Sie jetzt dringend brauchen, sind Informationen zum Scheidungs- und Familienrecht.

Einvernehmlich oder im Streit - Wir sind für Sie da!

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat sich unter anderem auf Familienrecht spezialisiert. Bei einer Scheidung finden Sie in unseren Rechtsanwälten kompetente und erfahrene Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Trennung und Scheidung. Unabhängig davon, ob Sie und Ihr Partner einvernehmlich oder im Streit auseinandergehen: Wir sind für Sie da und tun alles was uns möglich ist, um für Ihre Scheidung optimale Lösungen zu finden. 

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen weiter

Eine Scheidung ist eine komplexe Angelegenheit und es gibt einige Fallstricke, die das Verfahren verzögern und für unnötigen Stress sorgen. Umso wichtiger ist es, einen Rechtsanwalt beziehungsweise spezialisierten Fachanwalt einzuschalten, damit das Scheidungsverfahren so einfach und schnell wie möglich ablaufen kann.

Wir regeln Ihre Scheidung: Kompetent und unkompliziert

Wenn Sie in Bezug auf eine Trennung oder Scheidung offene Fragen sehen, sollten Sie auf kompetente Rechtshilfe nicht verzichten. 
Nach einer Trennung und im nachfolgenden Scheidungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen und stärken Ihre Rechte.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Scheidung:

Ein Antrag für eine Scheidung kann in Deutschland nur vor einem Familiengericht erfolgen. Hierzu muss zwingend ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht eingeschaltet werden, da nur dieser einen Scheidungsantrag einreichen kann.

Abgesehen von dieser Anwaltspflicht ist es auch absolut empfehlenswert, vor dem Antrag auf Scheidung einen spezialisierten und erfahrenen Fachanwalt einzuschalten, da mit der Trennung viele weitreichende Entscheidungen zu treffen sind, die die Partner in aller Regel noch gar nicht bedenken oder erfassen können.

Wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist zunächst, dass die Ehe auch tatsächlich zerrüttet ist. Der Gesetzgeber legt hier das hier sogenannte Trennungsjahr als Maßstab fest. Damit ist gemeint, dass die ehemaligen Partner mindestens ein Jahr getrennt von “Tisch und Bett” gelebt haben. Am einfachsten ist dies zu mit zwei getrennten Wohnungen zu erreichen, aber notfalls kann dies auch mit einer klaren Trennung innerhalb einer gemeinsamen Wohnung erreicht werden.

Vom Trennungsjahr kann nur in Ausnahmefällen Abstand genommen werden, um eine Scheidung vorzeitig zu vollziehen. Hier müssten schon massive Gründe bei einem der Partner vorliegen, beispielsweise Gewalttätigkeiten in der Ehe oder eine Drogenabhängigkeit.

In diesen Fällen kann ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt einen Antrag auf Härtefallscheidung stellen.

In Deutschland gibt es sehr strenge Regeln und eine Annullierung der Ehe ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Hier wäre beispielsweise an eine Ehe zu denken, die durch eine Täuschung oder eine Bedrohung zustande gekommen ist, oder eine Schein-Ehe.

Auch eine Ehe, die nur wenige Tage bestanden hat erfordert in aller Regel ein normales Scheidungsverfahren und damit die Einschaltung von einem Rechtsanwalt oder einem spezialisierten Fachanwalt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehepartner einig über die Trennung und es besteht auch kein Streit über die Folgen. Hier genügt es, wenn nur ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der andere Partner benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt und stimmt dem Antrag des anderen Partners nur zu.

Hiermit kann ein Teil der Scheidungskosten eingespart werden.

Bei einer streitigen Scheidung gibt es Unstimmigkeiten der Ehepartner. Hier versucht jeder der Partner mit einem eigenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt und eigenen Anträgen seine Interessen durchzusetzen. Der Kostenaufwand ist naturgemäß deutlich höher. In der Praxis kommt die einvernehmliche Scheidung weit häufiger vor, auch wenn es im Scheidungsverfahren öfter zu Streit kommt. Für die Partner ist es aber wichtiger, dass diese Form mit einem Rechtsanwalt am einfachsten und kostengünstigsten ist.

Ist das Trennungsjahr abgelaufen, reicht der eingeschaltete Rechtsanwalt oder spezialisierte Fachanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Der Antrag wird dann vom Gericht dem anderen Partner zugestellt.

Nach Klärung des Versorgungsausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung folgt dann der Scheidungstermin, bei dem die Ehepartner persönlich erscheinen müssen. Gibt es hier keine Unstimmigkeiten wird die Ehe geschieden und der Scheidungsbeschluss den beiden Parteien kurz darauf zugestellt.

Die Dauer des ganzen Verfahrens hängt im Wesentlichen von den beiden Partnern selbst ab. Gibt es eine einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt und sind die wesentlichen Punkte, wie Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Unterhalt und Aufteilung des Besitzes geklärt, kann das Scheidungsverfahren sehr schnell abgeschlossen werden. Zeitlich muss man hier mit etwa 6 Monaten rechnen.

Gibt es dagegen Streit zwischen den Partnern und jeder der Partner hat einen eigenen Rechtsanwalt, der mit immer neuen Anträgen das Verfahren verzögert, kann sich das Scheidungsverfahren auch über mehrere Jahre hinziehen.

Um dies zu vermeiden ist es empfehlenswert sich vor dem Antrag auf Scheidung von einem Rechtsanwalt oder spezialisierten Fachanwalt beraten zu lassen.

Relevant hier ist der gesetzliche Güterstand. Gibt es keinen Ehevertrag greift hier der sogenannte Zugewinnausgleich, nachdem das in der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Hier wird das Vermögen, dass in der Ehe hinzugekommen ist, verglichen mit dem Vermögen was zu Beginn der Ehe bestand. Dieser Unterschied wird als Zugewinnausgleich bezeichnet. Der Partner, der während der Ehe einen höheren Zugewinn hatte, muss dem anderen Partner einen Ausgleich zahlen. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt ist hier sinnvoll, um Streit zu vermeiden.

Für die Frage, welches Familiengericht für die Scheidung zuständig ist, ist relevant, ob es minderjährige Kinder gibt und wo das Ehepaar seinen gemeinsamen Wohnsitz hatte. Ein Rechtsanwalt kann die Frage nach dem zuständigen Familiengericht anhand dieser Informationen umgehend klären.

Die wesentlichen Kosten für die Scheidung bestehen aus Kosten für den Rechtsanwalt und den Gebühren für das Gericht. Bemessen wird das Ganze am sogenannten Verfahrenswert, der das Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens der Eheleute beträgt. Vorhandenes Vermögen wird zusätzlich mit 10% des Werts berechnet. Hier gibt es jedoch von verschiedenen Familiengerichten unterschiedliche Freibeträge, unter anderem für eine selbstgenutzte Immobilie. Ein spezialisierter Fachanwalt hilft hier weiter.

Bei einem Nettoeinkommen beider Partner von 2.000 EUR ohne weiteres Vermögen liegen die Kosten für das komplette Scheidungsverfahren bei etwa 2.500 EUR. Hiervon entfallen auf den Rechtsanwalt knapp 2.000 EUR und auf die Gerichtskosten etwa 500 EUR. Dies gilt aber nur bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Hat jeder Partner einen eigenen Rechtsanwalt oder spezialisierten Fachanwalt und es gibt eine streitige Scheidung wird es deutlich teurer.

Eine sogenannte “Online-Scheidung” kann bei einer einvernehmlichen Scheidung die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt oder Fachanwalt erleichtern, indem nötige Unterlagen Online übermittelt werden. Dies vereinfacht das Verfahren vor dem Scheidungstermins. Zu dem Scheidungstermin müssen die Partner jedoch auch bei einer Online beantragten Scheidung persönlich erscheinen.

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