Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Kündigung

Arbeitsrecht

Kündigung

Wer eine Kündigung erhält, steht zunächst einmal unter Schock. Gerade zu diesem Zeitpunkt ist es aber wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. besonnen zu handeln und hoffnungsvoll in die Zukunft zu schauen. Dies wird wesentlich einfacher, wenn ein kompetenter Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Auch wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, um sich in einem neuen Unternehmen neu zu entfalten und seine Stärken besser auszuspielen.

In jedem Fall ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit keine wichtigen Fristen bei der Kündigung versäumt werden. 

Gekündigt - was nun?

Eine Kündigung ist aus juristischer Sicht eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung – Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine Kündigung schriftlich zuzustellen. Dies kann per Post oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geschehen. Nach dem Erhalt der Kündigung beginnt die Frist für eine Kündigungsschutzklage zu laufen. Falls Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben wollen, haben Sie dafür drei Wochen Zeit. 

Die Gründe für eine Kündigung können sehr unterschiedlich sein:

  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung stehen einer Weiterbeschäftigung betriebliche Erfordernisse entgegen.
  • Eine personenbedingte Kündigung kommt in Frage, wenn Arbeitnehmer aufgrund Ihrer persönlichen Umstände – beispielsweise durch eine lange Krankheit – ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auf absehbare Zeit nicht mehr erfüllen können.
  • Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Mitarbeiter gegen die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen in einer für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbaren Form verstoßen hat.
  • Änderungskündigungen heben den bisherigen Arbeitsvertrag auf, die Konditionen des angebotenen Neuvertrages sind in der Regel schlechter.

In all diesen Fällen ist es wichtig, die inhaltliche und formale Richtigkeit umgehend zu überprüfen und zu entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage in Betracht kommt. Die Punkte, die ein Arbeitgeber für eine korrekte Kündigung zu beachten hat, sind oft sehr komplex, so dass Sie dabei von vornherein auf die Hilfe eines Profis setzen sollten.

Welche Rechte haben Sie bei einer Kündigung als Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf eine formgerechte Kündigung. Natürlich ist Ihr Arbeitgeber auch verpflichtet, die jeweils geltende Kündigungsfrist – also den Zeitraum von der Bekanntgabe der Kündigung bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses – einzuhalten. Ihre Dauer richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen, nach einem Tarifvertrag oder wurde in Ihrem Arbeitsvertrag individuell vereinbart. Zwar sind Arbeitgeber berechtigt, einen gekündigten Mitarbeiter umgehend von der Arbeit freizustellen, müssen ihm während der Kündigungsfrist jedoch trotzdem sein volles Gehalt bezahlen. Eine Ausnahme stellen lediglich außerordentliche Kündigungen dar, die meist fristlos und wegen groben Fehlverhaltens des betreffenden Arbeitnehmers ausgesprochen werden. 



Generell gilt, dass der Gesetzgeber für eine arbeitgeberseitige Kündigung relativ hohe Hürden vorgesehen hat. Wenn das Unternehmen hier Fehler macht, ist die gesamte Kündigung nicht wirksam. Zudem können bestimmte Arbeitnehmergruppen einen erweiterten Kündigungsschutz geltend machen. 


Wir prüfen Ihre Kündigung. Kompetent und unkompliziert

Wir prüfen Ihre Kündigung und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Dabei kann es um eine Kündigungsschutzklage und das Erhalten Ihres Arbeitsplatzes oder einen außergerichtlichen Vergleich mit einer angemessenen Abfindungszahlung gehen. Natürlich können Sie sich dabei auf unsere Kompetenz, fristgerechtes Reagieren und eine für Sie unkomplizierte Abwicklung verlassen.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Kündigung:

Die ordentliche oder fristgerechte Kündigung ist der Normalfall. In der Regel gibt es für den Arbeitgeber Einschränkungen, da er dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt. So kann der Arbeitgeber nur kündigen, wenn dies aus sozial gerechtfertigten Gründen vertretbar ist und er dies besonders begründet. Gründe hierfür können im Verhalten, in der Person oder auch betriebsbedingt sein.

Dies gilt nur nicht in Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, da diese nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Hier muss der Arbeitgeber keine besonderen Gründe angegeben.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfristen sind zu beachten. Bei einer ordentlichen Kündigung verlängert sich in der Regel die Kündigungsfrist mit der Länge der Betriebszugehörigkeit. Ein Rechtsanwalt sollte hierzu zu Rate gezogen werden.

Kündigt der Arbeitnehmer von sich aus ordentlich, muss er dies nicht gesondert begründen, da er nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt. Die Kündigungsfrist sollte mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich, sofern im Arbeitsvertrag nicht etwas anderes vereinbart ist. Hier sollte auch ein Rechtsanwalt beratend zur Seite stehen.

Bei der fristlosen Kündigung besteht der Wunsch des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Die ist das letzte Mittel der Wahl, und es müssen Umstände vorliegen, die ein weiteres Fortsetzen der Arbeit und eine ordentliche Kündigung unmöglich machen, da die Folgen für den Arbeitnehmer in emotionaler und finanzieller Situation drastisch sein können. Hier sollte unbedingt direkt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Die fristlose Kündigung kommt immer auf den Einzelfall an. Gründe, die vorliegen können, sind beispielsweise:

– Dauerhafte Arbeitsverweigerung oder ständiges Zu-Spät-Kommen, Diebstahl von Firmeneigentum, Beleidigung von Vorgesetzten oder Veruntreuung von Firmengeldern.

Am sinnvollsten ist es direkt nach der Kündigung einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Direkt nach Erhalt beginnt nämlich eine Frist von 3 Wochen, in denen eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Ein Rechtsanwalt sollte unbedingt innerhalb dieser Frist handeln, sonst wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie nicht wirksam war. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber werden nach Verstreichen der Frist nahezu aussichtlos, ohne ein entsprechendes Arbeitsgericht einzuschalten.

Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden ist es wichtig, sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden.

Bei dienstlichen Gegenständen, die zum privaten Gebrauch überlassen wurden, sollte geprüft werden, ob diese nach der Kündigung zurückgegeben werden müssen. Dies sollte ein Rechtsanwalt prüfen.

Auch die weiteren Dinge, wie Auszahlung von Resturlaub, Überstunden, eventuelle Gewinnbeteiligung, Arbeitszeugnis sollten mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.

Nach Ablauf der Frist wird es schwierig. Ein Antrag auf eine verspätete Zulassung der Klage vor dem Arbeitsgericht kann ein Rechtsanwalt dann nur noch stellen, wenn wichtige Gründe verhindert haben, dass die Frist eingehalten wurde, beispielsweise eine Schwerbehinderung mit einer gesetzlichen Verlängerung der Frist. Nach Behebung des wichtigen Grundes läuft eine neue 2 Wochen Frist, in denen der Rechtsanwalt die Klage einreichen muss.

Gibt es keine außergewöhnlichen Gründe, wird die Kündigung wirksam. Im Normalfall gibt es dann keine Möglichkeit mehr, gegen die Kündigung anzugehen oder eine Abfindung einzufordern.

Es gibt eine Reihe von Gründen, die für eine Unwirksamkeit einer Kündigung sprechen und die mit einem Rechtsanwalt geklärt werden sollten.

Dies können sein:

  • Kein ausreichender Grund für eine ordentliche Kündigung bei einem Unternehmen, dass dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt,
  • Kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung,
  • Nicht ausreichende Würdigung der sozialen Komponenten, beispielsweise wenn ein langjähriger Mitarbeiter mit Kind gekündigt wird und ein neuerer kinderloser Mitarbeiter nicht,
  • es liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor.
    Hinzu kommen viele weitere individuelle Gründe, über die ein Rechtanwalt aufklären kann.

In einigen Fällen ist eine Kündigung schon deshalb unwirksam, weil ein besonderer Kündigungsschutz nicht beachtet wurde, beispielweise bei Schwangeren oder Schwerbehinderten. Ein Rechtsanwalt sollte hier prüfen.

Die Kündigungsschutzklage ist in den allermeisten Fällen sinnvoll und sollte mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Ziel der Klage ist der Erhalt des Arbeitsplatzes. Mit der Klage prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgte, oder nicht.

In vielen Fällen ist die Entlassung aus formalen Gründen unwirksam und muss vom Arbeitgeber zurückgezogen werden.

Interessant ist jedoch auch, dass nach Klageerhebung zunächst ein Gütetermin erfolgt. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. In der Regel einigen sich die beiden unter Unterstützung vom Rechtsanwalt, beispielsweise auch über eine vorübergehende Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.

Erst wenn es nicht zu einiger Einigung kommt, findet ein sogenannter Kammertermin beim Arbeitsgericht statt, indem das Gericht entscheidet, ob die Kündigung wirksam war, oder nicht.

Das Arbeitslosengeld wird von der Kündigungsschutzklage nicht beeinflusst. Dieses wird nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses gezahlt und dient auch zur Sicherheit des Arbeitnehmers während der Klagezeit.

Auch die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes während der Kündigungsschutzklage ist möglich und kann dem Arbeitnehmer nicht negativ ausgelegt werden. Sollte das Arbeitsgericht später entscheiden, dass die Kündigung unwirksam war, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er die alte Tätigkeit wieder aufnehmen möchte, oder an seinem neuen Arbeitsplatz bleibt. Ein guter Rechtsanwalt klärt hierüber auf.

Die Abfindung ist ein wichtiger Punkt bei Kündigungsschutzklagen. Dabei wird mit Hilfe von einem Rechtsanwalt ein Vergleich zwischen den beiden Parteien vereinbart. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer Abfindungsvereinbarung. Der Arbeitnehmer verzichtet dann auf seinen Arbeitsplatz und erhält dafür als Entschädigung eine Abfindung.

Eine Kündigung ist eine für den Arbeitnehmer schwer belastende Situation. Trotzdem muss gerade jetzt schnell vorgegangen werden. Daher ist es umso wichtiger, einen fachkundigen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der die Fristen genau kennt und den Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seiner Interessen unterstützt.

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