Das Sorgerecht soll dem Wohl des Kindes dienen

Familienrecht

Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sorgerecht in Köln

Die Trennung und die nachfolgende Scheidung stellen allein schon eine emotional belastende Situation für beide Partner dar. Noch schwieriger wird es aber, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Dann geht es mit der Trennung auch um die Gefühle des Nachwuchses und automatisch auch um das Sorgerecht.

Trennen sich die Partner im Streit, werden die Kinder leider häufig dazu benutzt, den ehemaligen Partner für seine eigenen verletzten Gefühle zu bestrafen. Mit einem Rechtsanwalt beziehungsweise geeigneten Fachanwalt für Familienrecht lässt sich hier vielfach Streit umgehen, um das Beste für das Wohl der Kinder zu erreichen.

Was beinhaltet das Sorgerecht und wie wird es beantragt?

Das Sorgerecht beinhaltet die Personensorge und die Vermögenssorge für minderjährige Kinder. Natürlich schließt es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten ein. Zum Sorgerecht gehören die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder, die Verwaltung seines Eigentums, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und das Recht, im Namen Ihrer Kinder Verträge abzuschließen. 



Miteinander verheiratete Paare üben das Sorgerecht für ihre Kinder grundsätzlich gemeinsam aus. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren aus: Der Gesetzgeber sieht vor, dass hier zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht besitzt. Unverheiratete Eltern können jedoch vor einem Notar oder auf dem Jugendamt erklären, dass sie das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam wahrnehmen wollen. Auf Antrag kann ein Elternteil durch eine familiengerichtliche Entscheidung außerdem die sogenannte Mitsorge erhalten, was in der Praxis vor allem die Position unverheirateter Väter stärkt. 

Das Sorgerecht soll dem Wohl des Kindes dienen

Das Sorgerecht soll und muss dem Wohl des Kindes dienen. Von getrennten und geschiedenen Eltern erfordert ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft. Der Gesetzgeber verpflichtet sie bei der Ausübung des Sorgerechts zu Wohlverhalten, was bedeutet, dass sie alles unterlassen müssen, was dem Kindeswohl zuwiderläuft, die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil stört oder zu Erziehungsschwierigkeiten führen kann. Wenn die Kinder alt genug sind, sollten sie – ebenfalls auf Basis dieser Wohlverhaltenspflicht – in Entscheidungen über das Sorgerecht einbezogen werden. Bei Konflikten sind einvernehmliche Lösungen anzustreben. 


Wir übernehmen Ihren Kampf ums Sorgerecht!

Wenn die Auseinandersetzungen um die Kinder und das Sorgerecht erst einmal begonnen haben, ist eine gütliche Einigung in vielen Fällen nicht mehr möglich. In einem solchen Fall übernehmen wir Ihren Kampf ums Sorgerecht und unterstützen Sie natürlich auch bei den erforderlichen behördlichen Verfahren.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Sorgerecht:

Das Sorgerecht umfasst die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder. Damit gemeint sind das Recht und die Pflicht für das Wohl der Kinder zu sorgen, eventuell vorhandenes Vermögen zu verwalten, die optimale Bildung und medizinische Versorgung zu wählen und den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen. Den Eltern kommt damit die Aufgabe zu, alle grundlegenden Entscheidungen für ihre minderjährigen Kinder zu treffen.

Während der Ehe kommt diese Aufgabe automatisch beiden Partnern gleichermaßen zu.

Das während der Ehe in aller Regel bestehende gemeinsame Sorgerecht, besteht auch nach der Trennung weiter. Dies ist der Normalfall. Das Wohl der Kinder steht im Vordergrund und daher gehen die Familiengerichte davon aus, dass beide Elternteile auch nach der Trennung für die Kinder wichtig sind und die elterliche Sorge zusammen ausüben sollten.

Im Zusammenhang mit der Scheidung spricht ein Rechtsanwalt/ Fachanwalt dabei von einem Antragsverbund. Damit ist gemeint, dass ein Familiengericht nur dann eine Entscheidung zur elterlichen Sorge nach der Scheidung trifft, wenn dies von einem Elternteil explizit beantragt wird. Ist dies nicht der Fall, so bleibt nach der Scheidung das bereits vorher bestehende gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile erhalten.

Möglichst unter Rücksprache mit einem Rechtsanwalt/ Fachanwalt einigen sich die Eltern darauf, bei welchem Elternteil die Kinder in Zukunft leben sollen und wann das andere Elternteil die Kinder sehen kann. Die Erziehung und andere wichtige Entscheidungen werden dagegen weiterhin von beiden Elternteilen getroffen.

Das Familiengericht ist im Wesentlichen an den Willen der Eltern gebunden. Haben die minderjährigen Kinder das 14. Lebensjahr vollendet wird aber auch der Wunsch der Kinder in die Entscheidung einbezogen.

Ein Rechtsanwalt oder spezialisierter Fachanwalt im Familienrecht kann hier hilfreich zur Seite stehen.

Streiten sich die Partner nach der Trennung, kann ein Partner das alleinige Sorgerecht beantragen. Hier sollte aber ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Das alleinige Sorgerecht kommt nämlich nur dann in Frage, wenn die gemeinsame Sorge das Kindeswohl gefährden würde.

Ein Familiengericht ist auch in dem Fall, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, eher geneigt, zum Wohl der Kinder das gemeinsame Sorgerecht beizubehalten. Insbesondere dann, wenn es Zweifel an der Ungeeignetheit eines Partners gibt.

In der Praxis wird ein Rechtsanwalt/ Fachanwalt das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil beantragen können, wenn einer der Partner beispielsweise schwer drogenabhängig ist oder aufgrund einer schweren, dauerhaften psychischen Erkrankung das Kindeswohl gefährden könnte. Nur in diesen schweren Fällen wird von einer Erziehungsunfähigkeit ausgegangen.

Da hier ein besonders begründeter Antrag beim Familiengericht gestellt werden muss, ist eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt/ Fachanwalt dringend zu empfehlen.

Bei einer Trennung ohne gemeinsame Sorgerechtserklärung erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht für die unehelichen Kinder. Allerdings hat sich die Rechtslage hier für die Väter in den letzten Jahren deutlich verbessert. Ein Rechtsanwalt/ Fachanwalt ist hier für die Beratung dringend zu empfehlen. Der Vater kann beim Familiengericht beantragen, dass Sorgerecht teilweise oder komplett übertragen zu bekommen. Vor 2013 war eine Übertragung nur möglich, wenn die Mutter diesem zustimmte.

Der europäische Gerichtshof sah hier jedoch einen Verstoß gegen die Menschenrechte und erzwang eine Änderung des deutschen Sorgerechts für uneheliche Väter, sofern das Sorgerecht des Vaters dem Kindeswohl entspricht. Gerade diese sollten also nicht verzweifeln, sondern einen spezialisierten Rechtsanwalt/ Fachanwalt einschalten.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist im Prinzip Teil des Sorgerechts. Dabei geht es darum, bei welchem der ehemaligen Partner das minderjährige Kind leben soll. Auch bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Partner muss es keine Einigung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben. Sinnvoll ist dann zur Klärung die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, trifft allein Entscheidungen über das alltägliche Leben der Kinder. Dabei geht es in der Regel um Angelegenheiten, die täglich vorkommen und keinen schwerwiegenden Einfluss auf die Entwicklung des Kindes haben, beispielsweise das tägliche Essen oder Besuche bei Freunden. Weitreichendere Entscheidungen müssen beim gemeinsamen Sorgerecht dagegen mit dem anderen Partner abgestimmt werden. Hierzu berechtigt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht. Sinnvoll ist die Abgrenzung mit einem Rechtsanwalt/ Fachanwalt zu besprechen.

Herrscht Uneinigkeit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann jeder der Partner über einen Rechtsanwalt/ Fachanwalt einen eigenen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Das Familiengericht muss dann zum Wohle des Kindes darüber entscheiden, bei wem die Kinder leben sollen. Ein Rechtsanwalt/ Fachanwalt kann die Partner hier beraten und Empfehlungen geben.

Das Thema Sorgerecht ist für die ehemaligen Partner sehr emotional und komplex. Immerhin geht es um die gemeinsamen Kinder. Ein Rechtsanwalt/ Fachanwalt kann hier vermitteln und zum Wohle der Kinder eine optimale Lösung für alle Beteiligten finden. Gerade wenn es zum Streit beim Sorgerecht kommt, sollte ein Rechtsanwalt so früh wie möglich eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte geltend zu machen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht kann unterstützend dabei sein, dass Eltern auch nach der Trennung aktiv am Leben Ihrer Kinder teilnehmen.

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