Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes

Familienrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes - Worauf kommt es an?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht zählt in den Bereich des Sorgerechts und bestimmt letztlich, wo ein Kind nach der Scheidung der Eltern lebt und wo es sich aufhalten darf. Das Sorgerecht umfasst zusätzlich noch Fragen nach der Erziehung, Bildung und der Vorsorge im Bereich Gesundheit.

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen zwei wesentliche Varianten unterschieden werden, die wir im folgenden Artikel erklären.

Das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind nach der Scheidung

Bei verheirateten Paaren haben beide Partner das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, d.h. Sie unterscheiden zusammen darüber, wo das Kind lebt und wo es sich aufhalten darf. Dies ändert sich mit der Trennung und der anschließenden Scheidung zunächst nicht, da die Gerichte davon ausgehen, dass die ehemaligen Partner auch nach der Scheidung in der Lage sind, für das Kind gemeinsam Sorge zu tragen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Der Partner, bei dem das Kind nach der Scheidung lebt, kann dabei kleinere Entscheidungen ohne Rücksprache mit dem anderen Partner alleine treffen, beispielsweise wann und mit wem sich das Kind zum Spielen treffen darf.

Die Entscheidung über einen Umzug oder Urlaub mit dem Kind muss aber mit dem anderen Partner abgesprochen werden.

Was geschieht aber, wenn sich die ehemaligen Partner nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können?

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nach der Scheidung

Können Sich die Eltern nach einer Scheidung absolut nicht einigen, kann ein Partner nach der Trennung beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dabei müssen die weiteren Teile des Sorgerechts, wie die Erziehung und Gesundheitsvorsorge, nicht berührt werden. Diese sind erst betroffen, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt.

Gründe für ein Familiengericht, auf ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entscheiden, können beispielsweise sein, dass eine Einigung der Partner absolut nicht möglich ist oder die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind ins Ausland verbringt.

Hat ein Elternteil vom Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, kann dieser auch ohne die Rücksprache mit dem anderen Partner mit dem Kind umziehen. Auch ein Urlaub ist ohne Rücksprache möglich, sollte aus Respekt gegenüber dem anderen Elternteil aber abgesprochen werden.

Was sollte beachtet werden

Grundsätzlich ist es für ein Kind wichtig, Zeit mit beiden Elternteilen verbringen zu können. Auch bei einem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der andere Partner ein Umgangsrecht, bei dem er frei über Treffpunkte und Besuchsorte entscheiden kann.

Sinnvoll ist es nach einer Scheidung immer eine gemeinsame Lösung der Eltern zum Wohle des Kindes zu treffen.

Der Gang zum Familiengericht sollte nur eine Notlösung sein. Das Familiengericht bezieht die Wünsche des Kindes ab einem Alter von 4 Jahren in seine Entscheidung ein. Bei älteren Kindern ab 14 Jahre weicht das Gericht nur in sehr seltenen Fällen vom Wunsch des Kindes ab. Hier muss dann schon eine Vernachlässigung des Kindes drohen, wenn der vom Kind gewünschte Partner beispielsweise drogenabhängig sein sollte.

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