Wie kann ein Mitarbeiter gegen eine Abmahnung vorgehen?

Arbeitsrecht

Abmahnung erhalten - Wie kann man als Arbeitnehmer dagegen vorgehen?

Arbeitnehmer, die gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, können von ihrem Arbeitgeber abgemahnt werden. Allerdings ist längst nicht jede Abmahnung gerechtfertigt und der Verfehlung angemessen. Der folgende Artikel zeigt auf, welche Funktionen mit einer Abmahnung verfolgt werden, welche Form diese haben muss und wie sich ein Mitarbeiter dagegen wehren kann.

Funktionen einer Abmahnung

Eine Abmahnung soll einen Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hinweisen, eine Handlung die seinem Arbeitgeber missfällt oder auch vertragswidrig gegenüber dem geschlossenen Arbeitsvertrag ist. Sprichwörtlich erhält der Arbeitnehmer sozusagen die “gelbe Karte”.

Eine andere Funktion ist die Dokumentation. Ein Arbeitgeber dokumentiert das Fehlverhalten seines Mitarbeiters, was es ihm bei einem weiteren Fehlverhalten des Arbeitnehmers erheblich leichter macht, ihn zu kündigen.

Ein Arbeitsgericht wird ebenfalls eine Kündigung wesentlich leichter als verhältnismäßig ansehen, wenn der Arbeitnehmer vorher angemahnt wurde und sich trotzdem weiterhin vertragswidrig verhält.

Welche Form muss eine Abmahnung haben?

Eine Abmahnung kann mündlich erfolgen. Die schriftliche Form ist nicht vorgeschrieben, aber kaum ein Arbeitgeber wird aus Gründen der späteren Beweisbarkeit auf die schriftliche Form verzichten. Kommt es später zu einem Arbeitsgerichtsprozess spielt die Nachweisbarkeit eine große Rolle.

Der Arbeitgeber muss mit der Abmahnung ein Fehlverhalten vom Arbeitnehmer konkret benennen. Eine allgemeine Aussage beispielsweise zur mangelnden Pünktlichkeit reicht hier nicht aus. Der Arbeitgeber muss konkret ein bestimmtes Datum und die Uhrzeit benennen, an dem der Arbeitnehmer unpünktlich war.

Der Arbeitgeber muss auch benennen, dass er das Fehlverhalten seines Mitarbeiters nicht mehr hinnehmen wird und das ein nochmaliges Vergehen zu einer Kündigung seinerseits führen wird.

Eine vorherige Anhörung des Mitarbeiters ist dabei keine Voraussetzung für eine korrekte Abmahnung.

Welche Fristen gibt es?

Der Arbeitgeber kann auch ein länger zurückliegendes Vergehen des Mitarbeiters abmahnen. Allerdings könnten hier durchaus Zweifel darüber aufkommen, ob das Vergehen tatsächlich so schwer war, wenn der Arbeitgeber zu viel Zeit vergehen lässt, das Verhalten zu rügen.

Eine Verjährung gibt es auch nicht. Allerdings würde ein Arbeitsgericht auch hier eher zu Gunsten des Arbeitnehmers entscheiden, wenn das wiederholte abgemahnte Verhalten schon sehr lange her ist.

Wie kann ein Mitarbeiter gegen eine Abmahnung vorgehen?

Da die Gründe für eine Abmahnung sehr vielfältig sind, kann hier keine pauschale Antwort gegeben werde. Häufig sind verhaltensbedingte Gründe, wie Arbeitszeitverstöße, Nichtbeachtung von Firmenanweisungen oder Beleidigungen Gründe für den Arbeitgeber.

Für den abgemahnten Mitarbeiter empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann prüfen, ob die Abmahnung formal richtig ist und das bemängelte Fehlerhalten abmahnwürdig ist. Manchmal ist es sinnvoller gegen eine formal falsche Abmahnung nicht unbedingt vorzugehen, da diese bei einem späteren Arbeitsgerichtsprozess nur als Ermahnung gewertet werden würde und zu Gunsten des Mitarbeiters gewertet würde. Wird der Arbeitgeber auf die formal falsche Abmahnung hingewiesen, hat er die Möglichkeit diese entsprechend rechtskonform zu ändern.

Ein abgemahnter Mitarbeiter sollte professionellen Rat einholen

Eine Abmahnung sollte vom Arbeitnehmer ernst genommen werden und es empfiehlt sich für ihn, diese vom einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Eine unrichtige Abmahnung sollte auch wieder aus der Personalakte gelöscht werden. Auch eine gerichtliche Klärung steht als letztes Mittel zur Verfügung.

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