Was Sie über die Hausrat-Aufteilung bei einer Scheidung wissen sollten

Familienrecht

Was Sie über die Hausrat-Aufteilung bei einer Scheidung wissen solltenBei der Hausrat-Aufteilung ist gerecht vorzugehen und auf das Kindeswohl zu achten

Wird eine Ehe geschieden, kommt es zwangsläufig zu einer Aufteilung des Hausrates. Konkret heißt dies, dass Besitztümer, welche der Familie als Ganzes gedient haben, auf die einzelnen Parteien umverteilt werden muss. Diesbezüglich gilt es, einige Aspekte zu berücksichtigen. In diesem Bericht erfahren Sie, worauf Sie bei der Hausrat-Aufteilung im Zuge der Scheidung achten sollten.

Dadurch zeichnet sich der Hausrat aus

Unter dem Begriff werden all jene Besitztümer verstanden, die die Ehepartner gemeinsam mit ihren Kindern für das tägliche Leben brauchen. Dazu gehören unter anderem auch Gegenstände, welche dem gemeinsamen Miteinander zuträglich sind. In diese Kategorie fallen beispielsweise die Wohnungseinrichtung, Küchengeräte, Geschirr, das Familienauto und sogar die Unterhaltungselektronik.

Nicht Teil vom Hausrat sind Besitztümer, die klar einer Person zugeordnet sind. Dazu gehören unter anderem persönliche Schmuckstücke, Sportgeräte eines Hobby-Sportlers sowie Musikinstrumente eines Freizeit-Musikers oder auch Werkbänke von Bastlern. Denn diese Gegenstände dienen nicht dem gemeinsamen Miteinander.

Wie findet die Umverteilung statt?

Im Zuge der Umverteilung ist zu ermitteln, welche Partei Anspruch auf bestimmte Besitztümer hat. Die Haushaltsgegenstände können physisch schließlich nicht tatsächlich geteilt werden. Beide Seiten müssen von der Neuaufteilung profitieren, wobei generell jedem Ehepartner nach der Scheidung in etwa das gleiche zustehen sollte.

Eine Sonderregelung gibt es in Bezug auf den gemeinsamen Nachwuchs. Es erhält stets der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Scheidung leben, den Kindeshausrat. Denn bei der Trennung der Eltern und der Aufteilung vom Hausrat dürfen die Jüngsten niemals die Leidtragenden sein.

So wird bei ungerechter Aufteilung vorgegangen

Kommt es bei der Aufteilung vom Hausrat zu ungleichen Ergebnissen, sind in der Regel Ausgleichszahlungen erforderlich. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Wert der Gegenstände. Allerdings handelt es sich bei diesem Schritt oftmals um eine Notlösung. Denn durch die Führung von zwei getrennten Haushalten, sind Familien nach der Scheidung finanziell stärker belastet. Ein wertmäßiger Ausgleich für den ungerecht aufgeteilten Hausrat ist dabei nicht möglich.

Ist eine Einigung möglich?

Jede Partei kann bei der Teilung vom Hausrat Vorschläge einbringen. Dabei gilt zu überlegen, welche Partei von einzelnen Gegenständen und Besitztümern in Zukunft optimal profitieren kann. Idealerweise signalisieren beide Ehepartner Kompromissbereitschaft. Auf diese Weise ist es möglich, spätere Streitereien zu vermeiden. Auch ein anwaltliches Gespräch kann in diesem Fall eine Hilfestellung bieten.

Was ist zu unternehmen, wenn keine Einigung erzielt wird?

Manchmal schlagen alle Teilungsversuche vom Hausrat fehl – es wird damit keine Einigung erzielt, sodass das Familiengericht die Aufteilung übernehmen muss. Im Vorfeld werden die Ehepartner dazu aufgefordert, ihren Hausrat aufzulisten. So kann der zuständige Richter die einzelnen Besitztümer gerecht und zweckmäßig den einzelnen Parteien zuordnen. Haben Sie dazu Fragen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Denn bei der Aufteilung vom Hausrat müssen Sie etliche Aspekte berücksichtigen. Wir stehen Ihnen bei diesem Vorhaben gerne zur Seite.

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