Was gilt im Arbeitsrecht bei der Rückkehr aus Risikogebieten?

Arbeitsrecht

Was gilt im Arbeitsrecht bei der Rückkehr aus Risikogebieten?

Das Jahr 2020 hat im Arbeitsrecht für viele neue Fragen gesorgt. Dazu hat die Pandemie mit dem Corona Virus maßgeblich beigetragen. Hier stellt sich auch die Frage, wie ein Unternehmen damit umgehen kann, wenn ein Mitarbeiter seinen Urlaub in Risikogebieten verbringt. Die Gefahr erhöht sich mit steigenden Infektionszahlen und natürlich insbesondere zu den Feiertagen mit Weihnachten und Silvester, die die meisten Menschen gerne mit ihren Familien verbringen möchten, die vielleicht in Risikogebieten leben könnten.

Der folgende Artikel setzt sich mit dem Thema auseinander und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Hat der Arbeitgeber einen Einfluss darauf, wo der Mitarbeiter seinen Urlaub verbringt?

Die Frage ist verständlich, damit ein Arbeitgeber erfahren kann, ob eine Rückkehr aus Risikogebieten beim Mitarbeiter droht und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko. Allerdings ist die Urlaubsplanung ganz klar dem Freizeitbereich zugeordnet über den jeder Mitarbeiter frei entscheiden kann. Einen Einfluss hat der Arbeitgeber damit nicht und eine Frage hierzu wäre unzulässig.

Darf ein Arbeitgeber nach der Rückkehr aus dem Urlaub einen Corona Test anordnen?

Auch diese Frage muss eher verneint werden. Zwar trifft den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter, allerdings ist der Urlaub der Freizeit zugeordnet und eine Anordnung mit einem Corona Test wäre ein Eingriff in diesem Bereich.

Damit wäre es bei einer Rückkehr aus Risikogebieten dem Mitarbeiter freigestellt, ob er sich einem Test unterzieht.

Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter bei der Rückkehr in vorsorgliche Quarantäne schicken?

Die Antwort hier lautet ebenfalls Nein. Bei der Rückkehr aus Orten, die nicht zu den Risikogebieten gehören, darf ein Arbeitgeber nicht vorsorglich einen Mitarbeiter in Quarantäne schicken.

Bei der Rückkehr aus Risikogebieten trifft den Mitarbeiter dagegen schon die gesetzliche Verordnung des Bundes, die ihn zu zehn Tagen häuslicher Quarantäne verpflichtet. Der Mitarbeiter muss sich auch einem Corona Test unterziehen, sofern das Gesundheitsamt diesen anordnet. Relevant ist eher alleine die gesetzliche Regelung in dem jeweiligen Bundesland.

Kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter in Quarantäne das Gehalt verweigern?

Diese Frage ist zu bejahen. Bei der Rückkehr aus Risikogebieten nimmt ein Mitarbeiter die anschließende häusliche Quarantäne in Kauf und kann nicht arbeiten. Damit hat er auch keinen Anspruch darauf, von seinem Arbeitgeber entlohnt zu werden.

Auch das Gesundheitsamt kommt für den Verdienstausfall nicht auf, wenn der Mitarbeiter die Quarantäne hätte vermeiden können.

Etwas anders sieht es aus bei der Rückkehr aus Risikogebieten, die während der Reise erst zu solchen geworden sind. Dann hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts in der Quarantäne. Der Arbeitgeber kann sich dieses vom zuständigen Gesundheitsamt erstatten lassen.

Sind Mitarbeiter haftbar bei der Rückkehr aus Risikogebieten, wenn sie andere Mitarbeiter anstecken?

Hat ein Mitarbeiter bei der Rückkehr aus Risikogebieten andere Mitarbeiter angesteckt und sorgt im schlimmsten Falle für eine Betriebsschließung, ist er dafür haftbar. Die Beweislage hier ist jedoch schwierig, da der Arbeitgeber vor Gericht beweisen müsste, dass der Mitarbeiter seine Kollegen bewusst und vorsätzlich angesteckt hat.

Selbst wenn dies gelingen sollte, haftet der Mitarbeiter nach der Regelung im Arbeitsrecht nur bis zu einem oder zwei Monatsgehältern, was nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten entsprechen dürfte.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter in Quarantäne muss, weil in seinem Umfeld jemand positiv getestet wurde?

In diesem Fall liegt keine Rückkehr aus Risikogebieten vor, so dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dass Gehalt des Arbeitnehmers weiter zu zahlen. Dem Mitarbeiter trifft in diesem Fall auch kein Verschulden.

Der Arbeitgeber kann die zusätzlichen Aufwendungen für die Weiterzahlung vom Gesundheitsamt zurückfordern, wenn dieses tatsächlich eine Quarantäne angeordnet hat und nicht nur eine Empfehlung abgegeben hat.

Rückkehr aus Risikogebieten sorgt für Stress

Um rechtliche Probleme zu vermeiden und Stress am Arbeitsplatz sollten Arbeitnehmer vermeiden, derzeit in Risikogebiete zu reisen und möglichst wenig reisen.

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