Die Änderungskündigung: Voraussetzungen & Kündigungsfristen

Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung: Voraussetzungen & KündigungsfristenDiese Voraussetzungen und Fristen sind bei der Änderungskündigung zu berücksichtigen

Im Arbeitsrecht beendet eine Änderungskündigung den derzeitigen Arbeitsvertrag, wobei sie gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter neuen Bedingungen in Aussicht stellt. Doch wollen Arbeitgeber von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Auf diese Aspekte ist bei der Änderungskündigung zu achten

Jede Art der Kündigung hat schriftlich zu erfolgen – dies schreibt das Gesetz also auch für die Änderungskündigung vor. Dabei muss das Schreiben die Absicht, den bisherigen Arbeitsvertrag zu kündigen, enthalten sowie die Absicht, das Arbeitsverhältnis unter den genannten Bedingungen fortzusetzen. Eine Änderungskündigung darf seitens des Arbeitgebers lediglich dann ausgesprochen werden, wenn es dafür verhaltensbedingte oder betriebliche Ursachen gibt. Auch diese sind im Schreiben zur Änderungskündigung zu nennen. Die im Arbeitsvertrag vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch bei der Änderungskündigung.

Änderungskündigungen aufgrund des Verhaltens selten

Heute sind Änderungskündigungen, die aufgrund verhaltensbasierter Aspekte erfolgen, als selten. Denn in diesem Fall wäre auch eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers möglich. Allerdings kann eine Änderungskündigung auch als zweite Chance eingesetzt werden. Verliert ein Kraftfahrer beispielsweise seinen Führerschein, so kann er – soweit möglich -, als Arbeitskraft im Betrieb eingesetzt werden.

Allerdings handelt es sich dabei um Ausnahmefälle. Zumeist beendet ein Arbeitgeber beim Fehlverhalten eines Mitarbeiters das Arbeitsverhältnis vollständig.

Die Gründe für eine Änderungskündigung

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Änderungskündigung um eine ordentliche Kündigung, weshalb die geltenden gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen sind. Ausgesprochen wird sie vor allem dann, wenn sich das Aufgabenfeld des Mitarbeiters ändert. Auch die Versetzung zu einer anderen Dienststelle kann in einer Änderungskündigung resultieren. Ist der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr dazu imstande, seine Aufgaben auszuführen, wird ebenfalls jene Form der Kündigung ausgesprochen. Weitere Gründe sind Änderungen in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht im Betriebsrat und die Pflicht zur Sozialauswahl.

Bei jeder Änderungskündigung ist das neue Arbeitsangebot eindeutig zu formulieren. Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, dass er weiß, unter welchen Voraussetzungen er in Zukunft arbeiten wird. Andernfalls ist ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Damit die Änderungskündigung nicht in einer vollständigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses endet, müssen Sie den neuen Bedingungen innerhalb von drei Wochen zustimmen.

So erheben Sie Einspruch

Ist der Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung nicht einverstanden, muss er sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Änderungskündigung eingereicht werden – es gelten damit dieselben Fristen wie bei einer ordentlichen Kündigung.

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt

Bei der Änderungskündigung handelt es sich um einen Sachverhalt, der bei Laien einige Fragen aufwerfen kann. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen stets zur Seite.

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