Familienrecht
Anhörung Kind bei Umgangsrechtsstreit nicht zwangsläufig nötig
Im Umgangsrechtsstreit ist die Anhörung des Kindes nicht zwingend
Fachanwälte kennen die Abläufe bei Gericht genau. Wie wichtig deren Kenntnis ist, zeigt ein Fall um Umgangsrecht. Die Mutter wollte verhindern, dass der Vater und ehemalige Lebensgefährte Umgang mit dem gemeinsamen Kind hat. Sie warf dem Vater sexuellen Missbrauch des Kindes vor und vereitelte die Anhörung des Kindes durch das Gericht.
Wenn Eltern um das Kind streiten
Vater und Mutter konnten sich in diesem Fall – wie leider so oft – nicht über das Umgangsrecht um das Kind einigen. Die Mutter versuchte dem Umgang von Vater und Kind zu unterbinden. Dazu brachte sie vor, dass der Vater das Kind sexuell missbraucht habe, wofür sich aber keine Anhaltspunkte fanden und auch kein Beweis erbracht wurde. Sie hatte auch die Anhörung des Kindes mehrfach verhindert, obwohl das Gericht der Mutter Zwangsmaßnahmen angedroht hatte. Ein Mitwirken an der Aufarbeitung des Sachverhalts durch die Mutter war nicht zu erkennen. Zudem wirkte die Mutter auf das Kind ein, um es zu verunsichern.
Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zugunsten des Vaters
Ohne die Anhörung des Kindes vorgenommen zu haben, übertrug das OLG Braunschweig per Beschluss den Umgang mit dem Kind dem Kindesvater. Gegen diesen Beschluss erhob die Kindesmutter Rechtsmittel. Als Begründung führte sie an, dass das OLG keine Anhörung des Kindes vorgenommen habe. Das Kind müsse in einem ordentlichen Verfahren angehört werden. Außerdem beantragte sie, dass der Umgang zwischen Kind und Vater unter Aufsicht an ihrem Wohnort stattfinden soll.
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe wies die Beschwerde der Kindesmutter zurück
Dass das OLG Braunschweig die Anhörung des Kindes versäumt habe und somit ein Verfahrensfehler vorliege, wurde vom BGH nicht bestätigt. Die Pflicht, dass die Anhörung stattfinden muss, gilt nur grundsätzlich. Eine Anhörung durch das Gericht ist dann wesentlich, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für das Gericht von Bedeutung sind. Die Anhörung dient in erster Linie dem Gericht zur Klärung des Sachverhalts. Somit entscheidet das Gericht darüber, ob die Anhörung nötig ist oder ob darauf verzichtet werden kann.
Verzicht auf Anhörung
Es gibt verschiedene Gründe, warum Kinder vor Gericht nicht gehört werden. Beispiele dafür sind das Alter der Kinder oder eine übermäßige psychische Belastung. In solchen Fällen muss das Gericht abwägen, welche Prinzipien dominieren. In der Regel muss dann die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts zugunsten des Kindeswohls untergeordnet werden.
Im konkreten Fall erkannte das Gericht eine pauschale Ablehnung des Kindesvaters durch die Mutter. Für sexuelle Übergriffe hab es weder Anzeichen noch Beweise. Die Anhörung hätte für das Kind eine unnötige psychologische Belastung bedeutet. Außerdem ist das Kind gerne beim Vater. Somit war der Beschluss des OLG Braunschweig zu bestätigen.