Anhusten kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Arbeitsrecht

Anhusten kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Die Corona Krise hält die Welt schon seit längerem in Atem. Mit dieser Krise gibt es auch immer wieder interessante arbeitsrechtliche Fragestellungen. Dazu gehört auch ein Fall, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im April 2021 zu entscheiden hatte. Konkret ging es um einen Mann, der nach dem Anhusten eines Kollegen seine fristlose Kündigung erhielt.

Der konkrete Fall

Ein Arbeitnehmer war als Zerspannungsmechaniker in einem Unternehmen beschäftigt. Im März 2020 setze das Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise nach eigenen Angaben einen Pandemieplan um, der ein Abstandsgebot und ein Bedecken von Mund und Nase beim Husten vorsah. Darüber wurden die Mitarbeiter nach Angaben des Unternehmens auf mehreren Wegen hinreichend informiert.

In dem vorliegenden Fall gab es ein Anhusten des Zerspannungsmechanikers gegenüber einem Kollegen. Das Unternehmen sprach dem Mitarbeiter die fristlose Kündigung aus, da er sich auch schon vorher nicht an die gesetzten Pandemieregeln gehalten habe. Der Mitarbeiter klagte gegen die fristlose Kündigung.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts

In dem vorliegenden Fall gab das Gericht dem Mitarbeiter recht, so dass die fristlose Kündigung unwirksam ist und das Unternehmen den Mitarbeiter weiter beschäftigen muss.

Zur Urteilsbegründung

Das Landesarbeitsgericht ließ keinen Zweifel daran, dass bewusstes Anhusten eines Kollegen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Mit dem Anhusten würde der Mitarbeiter einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Rücksichtnahmepflichten begehen. Gibt der Mitarbeiter zudem zu verstehen, dass er nicht daran denke, sich an Sicherheitsvorschriften und Hygieneregeln zu halten, wäre eine fristlose Kündigung vertretbar. Auf eine vorherige Abmahnung könne in diesem Fall verzichtet werden.

In dem vorliegenden Fall sei es aber nicht ganz so einfach. Der Mitarbeiter gab an, dass er an dem Tag an Hustenreiz litt und ein spontanes Anhusten des Kollegen nicht verhindern konnte. Dem Mitarbeiter, der sich durch das Anhusten belästigt fühlte, entgegnete er sinngemäß, dass dieser sich beruhigen solle und er schon kein Corona bekommen würde. Dabei konnte nicht geklärt werden, ob der klagende Mitarbeiter zum Zeitpunkt vom Anhusten eine Corona Infektion hatte.

Nach der Anhörung der Beteiligten gab das Landesarbeitsgericht dem klagenden Zerspannungsmechaniker Recht. Das Unternehmen konnte das dargestellte Geschehen nicht hinreichend nachweisen. Der klagende Mitarbeiter erklärte auch, dass er sich beim Anhusten an die vorgeschriebenen Abstandregelungen gehalten habe. Das Gegenteil konnte das Unternehmen nicht eindeutig beweisen.

Das Gericht stellte allerdings klar, dass eine fristlose Kündigung nach der Darstellung des Unternehmens gerechtfertigt gewesen wäre.

Im vorliegenden Fall erklärte es aber die fristlose Kündigung für unwirksam und stellte klar, dass hier eine Abmahnung für den Mitarbeiter ausreichend gewesen wäre.

Anhusten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Auch wenn in dem vorliegenden Fall der Mitarbeiter wegen der unklaren Beweislage um eine fristlose Kündigung herumgekommen ist, ist das Anhusten eines Kollegen keine gute Idee. Das Gericht stellte klar, dass eine fristlose Kündigung berechtigt ist, wenn sich der Mitarbeiter nicht an Sicherheitsvorschriften und Hygieneregeln hält. Hinzu kommt bei einem vorsätzlichen Anhusten auch noch eine strafrechtliche Komponente.

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