Begleiteter Umgang - Infos zu Konzept, Ablauf & Dauer

Familienrecht

Begleiteter Umgang - Infos zu Konzept, Ablauf & Dauer

Nach einer Trennung oder Scheidung haben die getrennt lebenden Eltern nach wie vor ein Recht auf einen Umgang mit ihren Kindern. Dabei muss natürlich eine Absprache erfolgen zwischen dem Elternteil, bei dem das Kind lebt und dem Elternteil, der ein Umgangsrecht beansprucht. In einigen Fällen gibt es dabei Probleme, beispielsweise wenn das Paar zerstritten ist oder der umgangsberechtigte Partner psychische Probleme hat. In so einem Fall kann ein begleiteter Umgang sinnvoll sein.

Was man genau unter “begleiteter Umgang” versteht und wie dies in der Praxis aussieht klärt der folgende Artikel.

Was genau ist "begleiteter Umgang"?

Begleiteter Umgang bedeutet, dass der Kontakt zwischen dem Kind und der umgangsberechtigten Person unter Begleitung einer dritten, unabhängigen Person stattfindet. Diese Person schaut dabei bei dem Kontakt nach dem Wohl des Kindes.

Begleiteter Umgang hat dabei schlicht den Sinn, einen Abbruch des Kontaktes zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten zu vermeiden oder einen Kontakt wiederherzustellen, wenn dieser über einen langen Zeitraum nicht stattgefunden hat. Dabei ist begleiteter Umgang nicht auf Dauer ausgelegt, sondern soll die Beteiligten anlernen, den Kontakt zukünftig alleine und eigenverantwortlich durchzuführen.

Für den Umgang gibt es etliche gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Kinder-und Jugendhilfegesetz, deren wesentlicher Sinn daran besteht, dem Wohl des Kindes zu dienen.

Durchgeführt werden kann begleiteter Umgang im Wesentlichen von den Jugendämtern vor Ort, aber auch von weiteren Organisationen, wie dem deutschen Kinderschutzbund. Die Begleiter benötigen eine zertifizierte Schulung, in der sie die erforderlichen Kenntnisse erwerben können.

Die praktische Umsetzung des begleiteten Umgangs

Seit 2007 gibt es sogenannte Standards, die die praktische Ausübung bei begleitetem Umgang regeln. Diese dienen Anwälten, Richtern und Jugendämtern als Orientierung.

Dabei kann begleiteter Umgang entweder von einem Familiengericht angeordnet werden oder durch eine Regelung zwischen den ehemaligen Partner selbst erfolgen. Der Umgang selbst wird in der Regel beim Jugendamt vor Ort beantragt.

Es gibt mehrere Gründe, weshalb begleiteter Umgang sinnvoll sein kann.

Dazu gehören beispielsweise, wenn ein Partner getroffene Absprachen nicht einhält, der Umgangssuchende psychisch krank oder drogensüchtig ist. Auch wenn das Kind lange Zeit keinen Kontakt zum Umgangssuchenden hatte.

Wie läuft begleiteter Umgang ab?

Der Umgang teilt sich im Wesentlichen in die Phasen Vorbereitung, Durchführung und Abschluss auf.

In der Vorbereitung werden zunächst Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Bei der Durchführung findet das konkrete Treffen mit dem Kind statt. Dabei hält sich der Begleiter in aller Regel im Hintergrund auf und unterstützt die Beteiligten nur im Bedarfsfall.

Der Abschluss hängt vom Einzelfall ab und wird im Normalfall vom Familiengericht unter Zuhilfenahme vom Jugendamt festgelegt.

Begleiteter Umgang immer sinnvoll in schwierigen familiären Situationen

Die Zuhilfenahme eines Begleiters bietet sich immer dann an, wenn die ehemaligen Partner zerstritten sind oder der umgangsberechtigte Partner Probleme hat. Dann sollte Hilfe gesucht werden.

5/5 - (89 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (89 votes)