Begleiteter Umgang: Was steckt dahinter?

Familienrecht

Begleiteter Umgang: Was steckt dahinter?

Nach einer Trennung beziehungsweise Scheidung haben weiterhin beide Partner ein Recht auf Umgang mit dem gemeinsamen Kind. Hierfür sollte es Absprachen geben zwischen dem Partner, bei dem das Kind in Zukunft lebt und dem Elternteil, den das Kind besucht. Ab und zu hat der betreuende Elternteil Sorge um das Wohl des Kindes, wenn es sich beim anderen Elternteil befindet, beispielsweise wenn Gewalt in der Ehe eine Rolle spielte. In solchen Fällen kann begleiteter Umgang sinnvoll sein.

Was genau begleiteter Umgang oder auch betreuter Umgang ist und welche Möglichkeiten es gibt, diesen umzusetzen, erklärt der folgende Artikel.

Begleiteter Umgang - Definition und gesetzliche Lage

Begleiteter Umgang oder betreuter Umgang findet seine gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses definiert, dass der Umgang mit wichtigen Bezugspersonen dem Kindeswohl dient und seiner weiteren Entwicklung. Ist das Wohl des Kindes aber aufgrund des Umgangs nach Auffassung des Familiengerichts gefährdet, kann es das Umgangsrecht einschränken oder komplett aufheben. Als Form der Einschränkung kommt dabei auch betreuter Umgang in Frage.

Begleiteter Umgang oder betreuter Umgang wird von verschiedenen Institutionen durchgeführt. Dabei sind als Erstes die zuständigen Jugendämter die Ansprechpartner. Aber auch weitere Hilfsorganisationen, wie der Kinderschutzbund bieten entsprechende Leistungen an.

Begleiteter Umgang heißt dabei letztlich, dass beim Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil eine weitere Person, die unabhängig sein muss, anwesend ist. Diese Person hat die Aufgabe den Kontakt zu überwachen und notfalls einzuschreiten, falls das Wohl des Kindes gefährdet sein könnte.

Der Umgangsbegleiter muss dabei eine Ausbildung absolviert haben und ein Zertifikat erworben haben, welches ihm nachweist, dass begleiteter Umgang zu seinen Kompetenzen gehört.

Betreuter Umgang hat den Sinn, dass die Beteiligten lernen langfristig miteinander alleine klar zu kommen und in der Zukunft den Kontakt alleine durchführen zu können.

Begleiteter Umgang - Die praktische Umsetzung

Betreuter Umgang wird von erarbeiteten Standards des Bundesfamilienministeriums begleitet, an dem sich die Familiengerichte orientieren. Dabei wird der Fall zunächst geprüft und Gespräche mit allen Beteiligten geführt.

Dabei werden auch Absprachen getroffen, wie und in welcher Form begleiteter Umgang durchgeführt werden soll. Hier wird auch besprochen, wo der Kontakt mit dem Kind stattfinden soll, beispielsweise in der Wohnung des Elternteils oder auf dem Spielplatz.

Betreuter Umgang findet vom Begleiter immer im Hintergrund statt. Der Begleiter soll nur im Notfall eingreifen. Immerhin ist es ja Ziel, dass betreuter Umgang in Zukunft nicht mehr nötig sein wird.

Wie lange betreuter Umgang durchgeführt wird, ist immer eine Einzelfallfrage. Dabei liegt die Zeitspanne zwischen einigen Wochen bis zu mehreren Jahren.

Ist der Umgang erfolgreich, erarbeiten die Parteien am Ende eine Regelung, wie in Zukunft auf den Umgangsbegleiter verzichtet werden kann.

Begleiteter Umgang - Ein Fall für schwierige Familienverhältnisse

Das Kindeswohl steht beim begleiteten Umgang an oberster Stelle. Begleiteter Umgang kommt daher in Frage, wenn dieses Wohl aufgrund des Umgangs mit einem Berechtigten gefährdet sein könnte.

Der Umgangsbegleiter sollte sich im Hintergrund aufhalten und nur im Notfall einschreiten, da der Sinn vom begleiteten Umgang immer ist, in Zukunft darauf zu verzichten.

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