Corona-Prämie, Weihnachten & Co.: Was ist arbeitsrechtlich erlaubt und was nicht?

Arbeitsrecht

Corona-Prämie, Weihnachten & Co.: Was ist arbeitsrechtlich erlaubt und was nicht?

Dieses Jahr war für die meisten Arbeitnehmer aufgrund der Corona Pandemie nicht gerade leicht. Massive Einschränkungen haben ihr Leben erheblich erschwert. Gerade jetzt zu Weihnachten ist es daher nachvollziehbar, dass sich die Menschen nach ein wenig Normalität sehnen. Dazu gehört auch die Frage, was denn gerade in dieser Zeit überhaupt noch erlaubt ist, in Sachen Feier in der Firma zu Weihnachten, einer Corona-Prämie und den Möglichkeiten deren Ausgestaltung.

Der folgende Artikel befasst sich mit dem Thema Weihnachten und Rechten sowie Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie einer Betriebsfeier und einer Corona-Prämie.

Wie sieht es mit einer Feier zu Weihnachten aus?

Gerade mit den neuesten Einschränkungen der Bundesregierung sind die Möglichkeiten einer Weihnachtsfeier sehr eingeschränkt. Eine besinnliche Feier mit gemeinsamem Essen und einem Glas Wein ist unmöglich, da die Kontaktbeschränkungen ein Treffen auf ein absolutes notwendiges Mindestmaß begrenzen. Selbst eine kleine Weihnachtsfeier in engem Kreis in der Firma dürfte damit entfallen.

Viele Firmen setzen daher auf eine Online Weihnachtsfeier, um dann zumindest virtuell am Computer miteinander anzustoßen. Dies ist aber nicht unbedingt etwas was jedem Mitarbeiter gefällt. Daher stellt sich die Frage, ob ein Mitarbeiter an so einer virtuellen Feier zu Weihnachten teilnehmen muss.

Die Antwort ist ein eindeutiges Nein, da das Arbeitsrecht keine verpflichtende Teilnahme an einer Weihnachtsfeier vorsieht. Das gilt bei einer Feier in der Firma ebenso, wie bei einer virtuellen Feier am Computer.

Findet die Feier in der Freizeit statt, ist damit jedem Mitarbeiter selbst überlassen, ob er an dieser teilnimmt, oder eben nicht. Einen Einfluss auf die Freizeitgestaltung hat der Arbeitgeber nicht.

Findet die Feier während der normalen Arbeitszeit statt, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit an der Feier teilzunehmen oder stattdessen seine Arbeit weiterführen. Hier sollte seitens des Arbeitnehmers aber eine klare Absprache mit dem Arbeitgeber stattfinden, um einem schlechten Betriebsklima entgegenzuwirken.

Dürfen Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?

Da aufgrund der Corona Pandemie erheblich Einschränkungen bestehen, ist es für viele Unternehmer sinnvoll gerade im Dezember zwischen den Feiertagen zu schließen, um weitere Verluste zu vermeiden. Arbeitgeber können diese anordnen und die Mitarbeiter damit zwingen, Ihre Urlaubstage entsprechend aufzubrauchen. Allerdings müssen die Mitarbeiter frühzeitig über die Betriebsferien informiert werden, damit diese die Möglichkeit haben, entsprechende Urlaubstage aufzusparen.

Wie ist es mit einer Corona-Prämie?

Eine sogenannte Corona-Prämie kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis zum 31.12.2020 als eine einmalige Zahlung bis zu einer Höhe von 1.500 EUR auszahlen. Diese Zahlung ist steuerfrei und wird auch nicht durch Sozialversicherungsabgaben belastet.

Damit erfolgt die Zahlung brutto wie netto. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass diese zusätzliche Zahlung auch über den tatsächlich erbrachten Lohn hinaus erfolgt. Auch eine verkappte Zahlung zu Weihnachten ist nicht zulässig, wenn damit das sonst ohnehin gezahlte Weihnachtsgeld entfällt.

Schwierige Weihnachten werden mit Corona-Prämie etwas mildern

Diese Weihnachten werden für viele Unternehmen und Mitarbeiter sehr schwierig und ungewohnt. Die beliebte Weihnachtsfeier entfällt und eine virtuelle Feier am Computer ist sicherlich kein hinreichender Ersatz.

Arbeitgeber haben immerhin die Möglichkeit ihren Mitarbeitern mit einer Corona-Prämie bis zu 1.500 EUR etwas Gutes zu tun, soweit das Unternehmen dieses leisten kann.

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