Düsseldorfer Tabelle - Kindesunterhalt hat sich 2021 erhöht!

Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt hat sich 2021 erhöht!

Die Düsseldorfer Tabelle ist für die Berechnung beim Kindesunterhalt die maßgebliche Größe. Die Tabelle bemisst dabei den Kindesunterhalt am Einkommen des unterhaltsverpflichtenden Elternteils. Je höher das Nettoeinkommen des Elternteils ist, desto höher ist auch der zu zahlende Kindesunterhalt. Zum Jahreswechsel 2021 fand wie gewohnt eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle statt, die für einen steigenden Kindesunterhalt sorgt, d.h. dass der unterhaltsleistende Partner mehr leisten muss.

Welche Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle erfolgten und inwieweit das Kindergeld hier berücksichtigt wird, ist Thema des folgenden Artikels.

Wofür steht die Düsseldorfer Tabelle bei der Berechnung vom Kindesunterhalt?

Wie der Name sagt handelt es sich um eine Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht wird. Die Düsseldorfer Tabelle bildet zwar keine gesetzliche Grundlage, dient den Familiengerichten deutschlandweit jedoch als Grundlage für die Orientierung, um eine geeignete Höhe für den Kindesunterhalt zu finden.

Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet:

Nach verschiedenen Altersstufen des Kindes: Von 0-5 Jahren, von 6-11 Jahren, von 12-17 Jahren und ab 18 Jahren sowie nach 10 Einkommensstufen zwischen unter 1.900 EUR und bis 5.500 EUR Einkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Bei Einkommen über 5.500 EUR findet eine individuelle Bemessung nach den genauen Einkommensverhältnissen statt. Gemeint ist bei den Einkommensstufen jeweils das Nettoeinkommen des Elternteils.

Was wurde 2021 angepasst?

Im Jahr 2021 findet eine Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle statt, die für den unterhaltsverpflichteten Elternteil eine Mehrbelastung darstellt.

So erhöht sich der Mindestunterhalt in der untersten Altersstufe von 0-5 Jahren des Kindes von 369 EUR auf 393 EUR.

In der zweiten Altersstufe von 6-11 Jahren erhöht sich dieser Mindestunterhalt von 424 EUR auf 451 EUR.

In der Altersstufe von 12-17 Jahren erhöht sich der Mindestbedarf auf 528 EUR.
Dies gilt jeweils für die Einkommensgrenzen bis zu 1.900 EUR netto für den zum Unterhalt verpflichteten Elternteil.

Im Jahr 2021 findet aber auch eine Anpassung innerhalb der Einkommensgruppe statt.

So erhöhen sich die Einkommensgruppen zwischen 1.900 EUR und 3.500 EUR Nettoeinkommen des Elternteils um jeweils 5 Prozent, während die Einkommensgruppe ab 3.501 EUR bis 5.500 EUR Nettoeinkommen um jeweils 8 Prozent steigen.

Wie wird das Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet?

Hier ändert sich im Jahr 2021 nichts. Nach wie vor wird das Kindergeld bei der Berechnung vom Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Dabei wird die Hälfte des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt angerechnet.

Das Kindergeld steigt im Jahr 2021 für jedes Kind um 15 EUR. Auch für volljährige Kinder bekommen die Eltern noch Kindergeld, solange sich das Kind noch in Ausbildung befindet.

Anpassung der Düsseldorfer Tabelle führt 2021 zu steigendem Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab für die Familiengerichte zur Berechnung vom Kindesunterhalt wird 2021 angepasst. Damit steigt für den unterhaltsverpflichteten Elternteil die Belastung.

Einen Teil dieser Mehrbelastung kann er über das gleichzeitig angepasste Kindergeld ausgleichen, welches auf den Kindesunterhalt angerechnet wird.

Die Düsseldorfer Tabelle finden Sie zum Herunterladen in unserem Download-Bereich.

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