Ehevertrag: Für wen ein Ehevertrag auf jeden Fall Sinn macht

Familienrecht

Ehevertrag: Für wen ein Ehevertrag auf jeden Fall Sinn macht

Das Thema Ehevertrag spielt bei den allerwenigsten Paaren bei der Eheschließung eine Rolle. Schließlich liebt man doch seinen Partner und möchte den Rest seines Lebens mit ihm verbringen. Wer denkt zu diesem Zeitpunkt schon an eine mögliche Trennung. Doch leider zeigt sich in der Realität, dass mehr als jede dritte Ehe wieder geschieden wird. Gibt es keinen Ehevertrag, kann dies im Trennungsfall sehr teuer werden.

Warum es für bestimmte Gruppen sehr sinnvoll sein kann schon frühzeitig an einen Ehevertrag zu denken, zeigt der folgende Artikel.

Wie ist die Regelung ohne Ehevertrag?

Gibt es keinen Ehevertrag, gilt in Deutschland im Falle einer Trennung und Scheidung der gesetzliche Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Damit ist gemeint, dass der Partner, der in der Ehe mehr Vermögen erzielt hat, dem anderen Partner die Hälfte seines mehr erzielten Vermögens auszahlen muss.

Dies kann sinnvoll sein, wenn ein Partner beispielsweise seine Arbeit aufgeben musste, um für die Kinder dazu sein und diese zu erziehen. Der andere Partner konnte sich währenddessen um seine Karriere kümmern und erzielte damit während der Ehe ein erheblich höheres Vermögen.

Dass er in diesem Fall bei einer Trennung und Scheidung die Hälfte des höheren Vermögenszuwachses abgeben muss, ist gerecht.

Nun ist dieser klassische Fall in der Realität immer seltener anzufinden, da beide Partner mittlerweile versuchen trotz Kindern Karriere zu machen, so dass nahezu gleiche Voraussetzungen vorliegen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist auf jeden Fall immer dann sinnvoll, wenn die Voraussetzungen der Partner zu Beginn der Ehe sehr unterschiedlich sind. Wenn der besserverdienende Partner selbstständig ist, kann der Zugewinnausgleich beispielsweise die Existenz seines Unternehmens gefährden, da die Hälfte des Mehrwerts, den das Unternehmen innerhalb der Ehe erworben hat, dem anderen Partner bei einer Trennung zusteht. Für das Unternehmen kann dies existenzgefährdend sein.

Auch wenn einer der Partner sehr vermögend ist kann eine Trennung für ihn sehr teuer werden, da der Vermögenszuwachs durch beispielsweise Zinsen, Mieten etc. zur Hälfte dem anderen Partner zusteht.

Dies kann mit einem Ehevertrag vorab geregelt werden. Dies betrifft auch den nachehelichen Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt, auf den durch einen Ehevertrag nicht verzichtet werden kann, kann der nacheheliche Unterhalt in der Länge und Höhe mit einem Ehevertrag begrenzt werden.

Was kostet ein Ehevertrag?

Für einen Ehevertrag entstehen Anwaltskosten und Notarkosten für die anschließende Beurkundung, die sich am Vermögen der Partner orientieren. Dies bedeutet, dass die Gebühren mit zunehmenden Vermögen der Partner steigen.

Ein Ehevertrag kann erhebliche Kosten und Ärger vermeiden

Auch wenn es schwierig ist in glücklichen Zeiten mit dem Partner über eine mögliche Trennung zu sprechen, ist dies in vielen Fällen sinnvoll. Gerade bei Selbstständigen oder sehr unterschiedlich Vermögenden kann eine Trennung sonst sehr teuer oder sogar existenzgefährdend werden.

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