
Familienrecht
Müssen Ex-Partner nach Auszug bei Trennung weiter Miete zahlen?
Eine Trennung ist für die ehemaligen Partner immer eine einschneidende Erfahrung. Haben die Partner vorher gemeinsam eine Mietwohnung bewohnt, stellt sich nach der Trennung und dem Auszug eines Partners häufig die Frage ob der Ex noch Miete zahlen muss für die alte Wohnung.
Der Frage, ob der Ex nach dem Auszug noch Miete zahlen muss widmet sich der folgende Artikel exemplarisch anhand eines realen Falls, der beim Bremer OLG verhandelt wurde.
Die Situation, die zur Klage führte
In dem vorliegenden Fall zahlte der Ex nach dem Auszug an seine Frau und die beiden Kinder Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Miete zahlen wollte er darüber hinaus jedoch nicht. Seine Ex Frau klagte daraufhin die Hälfte der Miete und Nebenkosten ein. Sie wollte, dass ihr Ex Mann auch nach dem Auszug die Hälfte der Miete trägt.
Berücksichtigt werden muss noch, dass die Ehefrau nach der Trennung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch in der in der ehemals gemeinsamen Wohnung lebte und danach in eine kleinere Wohnung mit den beiden Kindern umzog. Nach dem Auszug Ihres Ex zahlte sie allein die Miete und die Nebenkosten.
Was entschied das OLG Bremen in dem Fall
Das Gericht gab der Frau Recht und der Ex musste nach dem Auszug die Hälfte der Miete zahlen. Relevant hierfür waren mehrere Dinge. Zunächst war die Wohnung die gemeinsame eheliche Wohnung und beide Partner standen zusammen im Mietvertrag. Da beide den Mietvertrag unterschrieben hatten, waren auch beide zusammen Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter.
Damit verbunden ist auch, dass beide Partner verpflichtet sind, die Hälfte der Miete zu zahlen. Erbringt ein Partner diese Verpflichtung nicht, muss dieser schon begründen, warum nur der in der Wohnung verbliebene Partner allein zur Zahlung verpflichtet sein soll. Diese Begründung konnte der Ex nach dem Auszug nicht erbringen.
Im Gegenteil: Beide Partner hatten zusammen entschieden, dass die Frau mit den Kindern bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der gemeinsamen Wohnung verbleibt, um Kosten für eine doppelte Miete zu vermeiden.
Der Ehemann brachte zwar noch vor, dass er bereits Trennungs- und Kindesunterhalt leiste, wonach seiner Ansicht nach, die Verpflichtung zur Zahlung von Miete nach dem Auszug entfalle. Aber auch mit diesem Argument scheiterte er, da bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs die Mietkosten nicht berücksichtigt wurden.
Das Gericht verurteilte den Ex zur Zahlung der Hälfte der Miete einer kleineren, aber ansonsten ähnlichen Wohnung. Insofern konnte die Ehefrau die Kosten nicht komplett geltend machen, aber doch einen Großteil.
Verpflichtung zum Miete zahlen auch nach Auszug vom Ex
Der Auszug nach einer Trennung entbindet den Ex nicht davon, anteilig Miete für die vorher genutzte gemeinsame Wohnung zu zahlen. Hier ist immer der genaue Sachverhalt zu prüfen, so dass ein spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht zu Rate gezogen werden sollte.