Richtige Form & Formulierung im Arbeitszeugnis

Arbeitsrecht

Richtige Form & Formulierung im Arbeitszeugnis

Mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses und der Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber beginnt für den Arbeitnehmer ein neuer Lebensabschnitt. Eine nicht unwesentliche Rolle dabei spielt das Arbeitszeugnis, auf das der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat. Noch immer ist dieses Arbeitszeugnis die wichtigste Unterlage für die Bewerbung beim neuen Unternehmen. Ein neuer Arbeitgeber wird sich im Wesentlichen erst einmal an der Einschätzung des ehemaligen Arbeitgebers orientieren und danach entscheiden, ob er den Bewerber überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. 

Die Form vom Arbeitszeugnis ist somit extrem wichtig für den ausscheidenden Arbeitnehmer. Der folgende Artikel beschäftigt sich damit, welche Form und Inhalt das Arbeitszeugnis nach der Kündigung haben sollte und was unzulässig ist.

Was sagt der Gesetzgeber zur Form vom Arbeitszeugnis?

Die Vorgaben sind kaum vorhanden. Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wobei hier zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis unterschieden wird. Das qualifizierte Zeugnis muss zusätzlich entsprechende Angaben zum Verhalten und der Leistung des Arbeitnehmers enthalten. Es muss darüber hinaus klar und verständlich sein.

Weitere Vorgaben gibt es nicht. Die konkrete Ausgestaltung wird somit entscheidend durch gerichtliche Entscheidungen beeinflusst.

Die korrekte Form des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis muss schriftlich ausgestellt und vom Arbeitgeber oder einem berechtigten Vorgesetzten unterschrieben werden.

Aber schon die Unterschrift kann ein Problem sein. Eine zu große Unterschrift sollte nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vermieden werden.

Unterschreibt ein Vorgesetzter, muss dies gekennzeichnet werden und die Formulierung: “im Auftrag” sollte ebenfalls vermieden werden. Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

Das Papier, auf dem das Arbeitszeugnis ausgestellt wird, muss haltbar und von guter Qualität sein. Das Zeugnis muss in Fließtext geschrieben sein und darf keine Rechtschreibfehler enthalten. Ansonsten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine entsprechende Neuausstellung. Auch hier gibt es entsprechende Urteile.

Formulierung im Arbeitszeugnis

Das Zeugnis unterliegt dem Gebot der Zeugniswahrheit und Klarheit. Es soll ein Gesamtbild des Arbeitnehmers ermöglichen, ohne diesem auf dem beruflichen Werdegang zu schaden. Die ausgeführten Tätigkeiten des Arbeitnehmers müssen konkret und präzise dargestellt werden.

Darüber hinaus enthält das qualifizierte Zeugnis auch Angaben zum Verhalten und der Leistung des Arbeitnehmers. Hierbei geht es um die Darstellung, inwieweit der Arbeitnehmer die übertragenen Aufgaben erledigt hat. Kriterien sind dabei: erworbene Fachkenntnisse, Qualität der Arbeit, Bereitschaft und berufliche Erfolge.

Dabei hat der Arbeitgeber einen ziemlich weiten Ermessensspielraum, welche Punkte er im Arbeitszeugnis in den Vordergrund rückt.

Geheime Zeichen sind dagegen verboten. So darf ein Arbeitgeber in der Form nicht im Arbeitszeugnis formulieren, dass er für Nachfragen über den Arbeitnehmer zur Verfügung steht.

Auch dürfen keine wichtigen Punkte weggelassen werden. So wäre es beispielsweise verdächtig, wenn bei einem Kassierer nach der Kündigung, im Arbeitszeugnis keine Formulierung zu seiner Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit erfolgt.

Der Arbeitnehmer sollte sich nach der Kündigung Zeit nehmen

Da das Arbeitszeugnis eine elementar wichtige Rolle für den weiteren beruflichen Weg spielt, sollte der Arbeitnehmer Form und Inhalt genau prüfen lassen. Sinnvoll ist hier auch die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts für Arbeitsrecht. Oft geht es um kleine Details, die aber eine wichtige Rolle spielen können.

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