Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Gründe, Vorgehen & Konsequenzen

Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Gründe, Vorgehen & Konsequenzen

Eine fristlose Kündigung von ihrem Chef zu bekommen ist für die meisten Arbeitnehmer so ziemlich das Schlimmste, was sie sich vorstellen können. Nun steht das Recht für eine fristlose Kündigung aber nicht nur dem Arbeitgeber zu. Auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Umständen zu diesem Mittel greifen.

Wie diese aussehen und welche Folgen sich daraus ergeben können, ist Thema des folgenden Artikels.

Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?

Die fristlose Kündigung ist im rechtlichen Bereich bekannt als außerordentliche Kündigung. Diese Form der Kündigung darf aber immer nur das letzte mögliche Mittel sein. Zunächst muss auch ein Arbeitnehmer Maßnahmen ergreifen, um sein Arbeitsverhältnis beizubehalten, beispielsweise auf Missstände hinweisen oder eine Abmahnung schreiben. Nur wenn diese ohne Erfolg bleiben, ist eine fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer zulässig.

Inwieweit diese dann vor einem Arbeitsgericht besteht, hängt aber immer von der Einzelfallentscheidung des Gerichts ab. Eine allgemein gültige Regel gibt es hier nicht. Insofern sollte sich der Mitarbeiter unbedingt einem spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

Welche Gründe kommen für eine fristlose Kündigung in Frage?

Auch hier gibt es keine allgemeine Regel. Sicher ist es jedoch, dass die Gründe schwerwiegend sein müssen.

Hierbei kommen in Frage:

  • Gefährdung der Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch Nichteinhaltung entsprechender Vorschriften,
  • Aufforderung der Mitarbeiter zur Begehung von Straftaten,
  • Sexuelle Belästigung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, Mobbing oder Diskriminierung,
  • Wiederholtes Ausbleiben des monatlichen Gehalts,
  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei manchen Gründen reicht es auch nicht, wenn der Grund einmalig auftritt, beispielsweise wäre eine fristlose Kündigung nicht angemessen, wenn das Gehalt einmalig zwei Wochen später überwiesen wird.In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer auf den Missstand aufmerksam machen.

Hinzu kommt, dass er unbedingt Beweise für die vorgebrachten Gründe sammeln sollte, die er bei einem späteren, möglichen Prozess vor einem Arbeitsgericht vorbringen könnte. Dies ist oft nicht ganz so einfach. Während das Ausbleiben des Gehalts oder die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit noch recht einfach nachzuweisen sind, sollte der Arbeitnehmer bei Mobbing oder sexueller Belästigung Fotos, E-Mails, Gedächtnisprotokolle und weitere Beweise sammeln.

Wie wird die fristlose Kündigung eingereicht?

Auch die fristlose Kündigung unterliegt einer Frist, auch wenn dies seltsam klingt. Sie darf nämlich nur eingereicht werden innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen nach Vorliegen des Grundes für die Kündigung.

So wäre eine fristlose Kündigung beispielsweise nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seit sechs Monaten die mangelnden Sicherheitsvorschriften toleriert und nach dieser Zeit auf die Idee kommt, seinen Arbeitsvertrag außerordentlich zu kündigen.

Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und zumindest den Namen, Adresse des Mitarbeiters, Adresse des Arbeitgebers, den Kündigungsgrund und den Zeitpunkt für die fristlose Kündigung enthalten.

Unbedingt mit Rechtsanwalt Rücksprache halten

Bevor eine fristlose Kündigung vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird, sollte er mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten, ob diese Chancen hat, vor einem Arbeitsgericht zu bestehen. Im schlimmsten Fall riskiert der Arbeitnehmer es, von seinem Arbeitgeber verklagt zu werden. Hinzu kommt, dass eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers auch immer die Gefahr birgt, dass die Arbeitsagentur eine Sperrfrist von 12 Wochen für die Zahlung des Arbeitslosengeldes ausspricht.

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