Gemeinsames Sorgerecht: Rechte und Pflichten der Eltern

Familienrecht

Gemeinsames Sorgerecht: Rechte und Pflichten der Eltern

Eltern haben gegenüber ihren Kindern Rechte und Pflichten, die sie gemeinsam wahrnehmen können bzw. müssen. Den Eltern obliegt somit ein gemeinsames Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist klar im Eherecht geregelt und bleibt auch nach der Scheidung aufrechterhalten. Denn eine Scheidung beendet das Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber deren Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern. Ein gemeinsames Sorgerecht wirkt über die Scheidung hinaus. Allerdings unterliegt ein gemeinsames Sorgerecht auch Beschränkungen.

Was fällt unter das gemeinsame Sorgerecht?

Das Sorgerecht umfasst die Pflichten und Rechte der Eltern, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Damit sollen die körperlichen, geistigen, seelischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Kinder gewahrt und gefördert werden. Sind die Eltern verheiratet, dann liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor. Die Pflichten und Rechte der Eltern sind im Familienrecht geregelt. Bei manchen Vorschriften gibt es aber die Möglichkeit, davon abzuweichen. Manche Bestimmungen müssen hingegen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Einzig der straflose Schwangerschaftsabbruch darf durch die Mutter ohne Zustimmung des Kindesvaters vorgenommen werden.

"Gemeinsam sind wir stärker"

Das Gesetz geht von einem einfachen Prinzip aus. Die Eltern sollen gemeinsam für das Wohl ihres Nachwuchses sorgen. Optimal ist dabei ein gemeinsames Sorgerecht mit Einstimmigkeitsprinzip. Die Eltern laufen bei dieser Variante nicht Gefahr, dass sie vom Kind gegeneinander ausgespielt werden.

Das Gesetz sieht aber nur in wenigen Fällen ein solch striktes gemeinsames Sorgerecht vor. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es um die Ausbildung der Kinder geht. Die Eltern sollen hier ihr gemeinsames Sorgerecht ausüben und gemeinsam entscheiden, welche Schule oder Lehre das Kind besuchen soll. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Gericht, indem es einem der Elternteile die alleinige Entscheidungsgewalt einräumt.

Ein Elternteil kann auch alleine eine Entscheidung treffen

Haben sich die Kindeseltern für eine Rollenverteilung entschieden, wie es in vielen Familien der Fall ist, dann findet eine Verschiebung statt.

Der berufstätige Vater kümmert sich um das Einkommen, während die Hausfrau die Erziehung der Kinder und somit den Großteil der Pflichten und Rechte des Sorgerechts wahrnimmt. Ein gemeinsames Sorgerecht liegt hier insofern vor, wenn die Ehefrau den Ehemann in groben Zügen über die wichtigsten täglichen Geschehnisse informiert. Es wäre in der gelebten Praxis ohnehin nicht denkbar, dass der erziehende Teil für jeden Schritt die Zustimmung des Ehepartners einholt.

Kinder dürfen auch alleine entscheiden

In bestimmten Fällen dürfen Kinder auch ohne Einfluss der Eltern entscheiden. Ab dem 12. Lebensjahr dürfen die Eltern ohne Zustimmung des Kindes nicht mehr dessen Glaubenszugehörigkeit ändern und ab dem 14. Lebensjahr entscheiden sie alleine über ihre Religionszugehörigkeit. Hat das Kind das 16. Lebensjahr vollendet, kann es ein notarielles Testament aufsetzen. Auch ein Erbverzicht ist möglich. Allerdings muss das Kind dafür vom Familiengericht die Genehmigung einholen.

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