Großeltern: Umgangsrecht mit Enkeln und Urlaub

Familienrecht

Die Rechte und Pflichten von Großeltern bei Umgangsrecht und Urlaub

Großeltern spielen im Leben vieler Kinder eine wichtige Rolle. Doch obwohl sich Eltern und Großeltern häufig darin einig sind, dass Oma und Opa ein Umgangsrecht haben, sind sich die Beteiligten im Hinblick auf die Rechte und Pflichten von Oma und Opa während dieser Zeit unsicher.

Haben Großeltern ein Umgangsrecht?

Grundsätzlich haben Oma und Opa ein Recht darauf, Zeit mit ihren Enkeln zu verbringen. Dieses Recht können sie notfalls auch vor Gericht durchsetzen. Nicht zum Umgang berechtigt sind sie lediglich dann, wenn der Kontakt zu ihnen nicht dem Kindeswohl dient. Allerdings müssen in diesem Fall vor Gericht eindeutige Gründe vorgebracht werden, dass es dem Enkel bei Oma und Opa nicht gut geht.

Umgangsrecht - Welche Pflichten haben die Großeltern?

Oma und Opa sind nicht dafür zuständig, die Kinder zu erziehen. Diese Aufgabe obliegt primär den Eltern. Bei den Großeltern werden die Kinder in der Regel eher verwöhnt. Doch obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, den Erziehungsstil der Eltern zu übernehmen, macht es doch aus vielerlei Gründen Sinn. Durch konkrete Absprachen mit den Eltern wird allen Parteien das Leben erleichtert.

Dürfen die Großeltern mit den Enkeln in den Urlaub fahren?

Ein Urlaub mit Oma und Opa ist für viele Kinder eine wertvolle Zeit, an die sie sich noch lange erinnern werden. Doch neben dem Einverständnis der Eltern zur Urlaubsreise kann es für die Großeltern sinnvoll sein, verschiedene Vollmachten mit sich zu führen. Denn ist ein Urlaub im Ausland geplant, kann es Probleme an der Grenze oder mit den Fluggesellschaften geben, wenn keine Vollmacht vorliegt. In der Vollmacht sollten die Kontaktdaten der Eltern und Großeltern aufgeführt, sowie die Zustimmung zur Reise unter Nennung des konkreten Reiseziels genannt werden. Das Verfassen der Vollmacht in Englisch oder der jeweiligen Landessprache ist sinnvoll.

Umgangsrecht der Großeltern und medizinischer Notfall - Was gilt es zu beachten?

Gerade bei kleinen Kindern kann immer wieder die Situation entstehen, dass sie ganz plötzlich erkranken oder verunfallen. Tritt während der Zeit mit den Großeltern oder sogar im Oma und Opa Urlaub ein medizinischer Notfall bei den Kleinen ein, sollte klar sein, was wer in dieser Situation entscheiden darf. Denn sonst geht möglicherweise wertvolle Zeit verloren. Da normalerweise die Eltern das Recht innehaben, medizinische Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, kann es im Krankenhaus zu schwierigen Situationen kommen, wenn die Eltern gerade nicht greifbar sind. Wenn absehbar ist, dass die Kinder eine längere Zeit bei den Großeltern verbringen und die Eltern leben weiter entfernt oder ein Urlaub mit Opa und Oma steht an, sollten vorab Vollmachten über medizinische Fragen ausgestellt werden.

Fazit

Wenn das Umgangsrecht der Großeltern so ausgestaltet ist, dass rechtliche Fragen in verschiedenen Lebensbereichen vorab geklärt werden, gibt das allen Beteiligten Sicherheit. Oma und Opa können die Zeit mit den Enkeln genießen und die Eltern sich entspannt zurücklehnen.

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