Was passiert mit dem Hund nach der Scheidung?

Familienrecht

Was passiert mit dem Hund nach der Scheidung?

Eine Ehe dauert in Deutschland im Schnitt etwa 15 Jahre. In etwa so lange lebt auch ein Hund. Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine emotional belastende Situation, bei der ein Hund ein wichtiger Tröster sein kann. Oftmals gibt es gerade in diesem Punkt einen Streit zwischen den beiden Eheleuten darüber, wem der Hund nach der Ehe gehört und ob der andere Partner einen rechtlichen Anspruch darauf hat, diesen zu sehen.

Die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet der folgende Artikel.

Gibt es beim Hund nach der Scheidung ein Umgangsrecht für den anderen Partner?

Hierzu stellte das Oberlandesgericht Stuttgart klar, dass Haustiere in der deutschen Rechtsprechung als Haushaltsgegenstände gelten, auch wenn das BGB schon 1990 klarstellte, dass Tiere keine Sachen sind.

Für Haushaltsgegenstände gilt, dass diese einem Partner nur überlassen werden müssen, wenn sie gemeinsam angeschafft wurden. Hat ein Ehepartner den Hund alleine gekauft, muss er diesen bei einer Scheidung nicht herausgeben. Ein Umgangsrecht gibt es für Haushaltsgegenstände nicht.

Ein konkreter Fall nach der Scheidung

Einen Fall musste das Oberlandesgericht Stuttgart über den Umgang mit dem Hund nach der Scheidung entscheiden. Hier hatte der Ehemann den Hund vor der Ehe gekauft. Damit stand er auch alleine im Kaufvertrag. Die Frau klagte auf Herausgabe des Hundes nach der Scheidung, da sie sich um den Hund wie eine Mutter um ihr Kind gekümmert habe.

Die Klage wurde abgewiesen, da die Ehefrau kein Eigentum an dem Hund nachweisen konnte, was für Haushaltsgegenstände nötig gewesen wäre.

In diesem Fall hätte der Frau aber auch ein Nachweis über die Miteigentümerschaft genutzt, da ein Übergang auf sie gegen das Wohl des Hundes verstoßen hätte. Das Paar hatte sich bereits vor 3 Jahren getrennt. Der Hund lebte die ganze Zeit beim Ehemann im Haus mit großem Garten. Eine Trennung nach dieser Zeit wäre sicherlich nicht sinnvoll gewesen.

Dies spricht aber auch dafür, dass nicht nur das reine Sachenrecht eine Rolle spielt, sondern auch das Wohl des Hundes bei einer Scheidung rechtlich gewürdigt wird.

Manchmal entscheidet der Hund nach der Scheidung

Im Jahr 2014 hatte ebenfalls das Oberlandesgericht Stuttgart über den Umgang eines gemeinsam angeschafften Hundes nach der Scheidung zu entscheiden. Dabei kam es zu einer interessanten Lösung. Das Gericht entschied, den Hund entscheiden zu lassen. Die Hündin wurde in den Gerichtssaal mitgenommen und nachdem sie sich schwanzwedelnd zu ihrem Frauchen begab und sich dort auf den Schoß legte, war für das Gericht die Sache entschieden.

So einfach ist die Sache meist nicht

Die Frage, wer den Hund nach der Scheidung behalten kann, ist nicht so einfach zu beantworten. Wurde der Hund bereits vor der Ehe angeschafft, hat der Partner in der Regel das Recht auf seiner Seite, der den Hund gekauft hat, da Hunde in der Rechtsprechung als Haushaltsgegenstände betrachtet werden.

Wurde das Tier in der Ehe angeschafft, sollten sich die Partner möglichst selbst einigen, um kuriose Entscheidungen des Gerichts zu vermeiden, bei denen letztlich das Tier gefragt wird. Einen Anspruch auf ein Umgangsrecht nach der Scheidung gibt es bei Hunden jedenfalls nicht. Dieses ist Kindern vorbehalten.

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