Kindesunterhalt: Wie Kinder nach einer Scheidung versorgt werden

Familienrecht

Kindesunterhalt: Wie Kinder nach einer Scheidung versorgt werdenDie Höhe vom Kindesunterhalt hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen ab

Im Zuge einer Scheidung ist zu klären, wie die Kinder nach der Trennung der Eltern zu versorgen sind. Hierbei kommt die Düsseldorfer Tabelle ins Spiel. Diese bestimmt nämlich, wie viel Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie in Bezug auf den Kindesunterhalt nach der Scheidung achten müssen.

Diese Information enthält die Düsseldorfer Tabelle

Jene Tabelle unterstützt Eltern und Kinder dabei, die Unterhaltsansprüche zu berechnen und so eine nachvollziehbare Lösung zu treffen. Wie der Name bereits verrät, wurde sie in Düsseldorf, auf Grundlage einer Idee der Richter am dortigen Landgericht, ins Leben gerufen. Zur damaligen Zeit legte jeder Amtsrichter den Kindesunterhalt nach eigenem Ermessen fest. Dies hatte seitens der Eltern und Kinder viele Beschwerden zufolge, die in einer Korrektur der Amtsurteile resultierten.

Die Düsseldorfer Tabelle etablierte sich seit ihrer Einführung im Jahr 1962 in ganz Deutschland, wobei sie mittlerweile als Synonym für Kindesunterhalt bekannt ist. Auch Familiengerichte ziehen sie zur Bestimmung vom Kindesunterhalt hinzu und verwenden sie heute fast einheitlich. Allerdings gibt es in Bezug auf die Interpretation im Detail leichte Abweichungen. Die Werte in der Tabelle werden rund alle zwei Jahre aktualisiert.

Auf den Einzelfall kommt es an

Gerichte sehen sich bei der Bestimmung zum Kindesunterhalt stets den Einzelfall an. Auch hier erweist sich die Düsseldorfer Tabelle als Hilfestellung. Denn sie berücksichtigt das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des betreffenden Elternteils nach der Scheidung sowie Faktoren wie das Alter des Kindes. Dabei ist die selbständige Berechnung vom Kindesunterhalt für den Laien nicht allzu leicht möglich. In diesem Fall lohnt es sich also, einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen.

Wann ist ein Kind unterhaltsberechtigt?

Ein Recht auf Kindesunterhalt haben nach der Scheidung alle Kinder, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Absolviert der Nachwuchs eine Schulausbildung und wohnt mit einem Elternteil noch im gemeinsamen Haushalt, ist er bis zum 21. Lebensjahr unterhaltsberechtigt. Noch ältere Kinder sind weitgehend auf sich gestellt, haben aber trotzdem Anspruch auf Unterhalt, wenn sie, ohne dass sie es sich selbst zu Schulden haben kommen lassen, bedürftig sind. Nach der siebten begonnenen Berufsausbildung besteht also kein Anspruch mehr auf Unterhalt.

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Nach einer Scheidung sind Verwandte gerader Linie dazu verpflichtet, Kindesunterhalt an ihren Nachwuchs zu entrichten. Leben die Jüngsten mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt, kommen Sie dieser Pflicht nach, indem Sie ihnen Kost, Logis und Taschengeld gewähren. Kindesunterhalt muss der Elternteil zahlen, der sich mit dem Nachwuchs keinen Haushalt teilt. Mit zunehmender Einkommenshöhe steigt auch der Kindesunterhalt nach einer Scheidung kontinuierlich an.

Informieren Sie sich bzgl. Kindesunterhalt

Im Vorfeld einer Scheidung sollten Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Familienrecht Informationen in Bezug auf den Kindesunterhalt zukommen lassen. Bei advopart sind Sie an der richtigen Adresse. Gerne stellen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema unser Fachwissen zur Verfügung.

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