Gehaltsauszahlungen in Kryptowährungen

Arbeitsrecht

Kryptowährung: Gehaltszahlungen zukünftig mit Bitcoins?

Bitcoin statt Euro – bekommen wir unser Gehalt bald in Kryptowährungen? Bitcoin und andere Kryptowährungen haben in der Vergangenheit Wellen geschlagen. Hohe Kursgewinne brachten glückliche Millionäre hervor und die folgenden Kurseinbrüche verursachten schmerzhafte Verluste. Das alles erfolgte aber auf freiwilliger Basis, meist aus Spekulationsabsicht. Doch jetzt wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Wenn Unternehmen das Gehalt in Bitcoin ausbezahlen, stellt sich die Frage nach der Sicherheit von Kryptowährungen und ob diese Vorgangsweise rechtmäßig ist.

Bitcoin & Co. - wenn Unternehmen das Gehalt mit Kryptowährungen bezahlen

Bitcoin hat sich etabliert. Auch wenn hinter dem virtuellen Geld keine Zentralbank steht, wird die Kryptowährung rege gekauft und verkauft und immer mehr Geschäfte akzeptieren Kryptowährungen als Zahlungsmittel. Es war somit nur eine Frage der Zeit, bis Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten in Kryptowährungen ausbezahlen. Doch damit ist eine Reihe von Unsicherheiten verbunden.

Für Unternehmen hat es Vorteile, denn Kryptowährungen kann man, wie allgemein bekannt ist, selbst schürfen. Erzeugen Arbeitgeber in Zukunft das Geld, mit dem Sie das Gehalt ihrer Angestellten bezahlen, also selbst? An dieser Stelle stellt sich die Frage nach der finanziellen Sicherheit der betroffenen Arbeitnehmer und ob eine solche Vorgehensweise vom Gesetz gedeckt ist.

Bitcoin - keine Münzen & Geldscheine zum Anfassen

Das Gehalt in Kryptowährungen auszuzahlen ist noch eine Seltenheit, dennoch bereits Realität. Ein deutsches Magazin für Digitalwirtschaft hat seinen Mitarbeitern angeboten, einen kleinen Betrag des Gehalts auf Wunsch in Bitcoin auszuzahlen. Dasselbe machte GMO Internet aus Japan. Nicht selten steckt dahinter Eigennutzen, wie im Fall von GMO Internet. Denn das Unternehmen betreibt eine Plattform, auf der mit Kryptowährungen wie Bitcoin gehandelt werden kann.

Solange die Mitarbeiter die freie Wahl haben, vom Arbeitgeber ihren Gehalt zu einem kleinen Teil in Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung ausbezahlt zu bekommen, ist diese Praxis bedenkenlos. Entscheidend ist, dass der Anteil der Kryptowährungen am Gehalt gering bleibt. Denn Kryptowährungen existieren nur virtuell. Sie haben keinen gleichbleibenden Wechselkurs, ihr Wert wird ausschließlich durch Nachfrage und Angebot bestimmt.

Was sagt das Gesetz, wenn der Lohn mit Bitcoin bezahlt wird?

Eine Antwort auf diese Frage bietet die deutsche Gewerbeordnung (GewO). §107 Abs. 1 GewO besagt: Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszubezahlen. Bezahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt dennoch in Bitcoin, dann hat der Arbeitgeber seine Leistungspflicht nicht erfüllt und der Arbeitnehmer kann weiterhin die Auszahlung seines Lohns fordern.

§ 107 GewO erfasst jedoch nur das Gehalt im engeren Sinn. Damit ist der Lohn als Gegenleistung für geleistete Arbeit gemeint. Löhne im weiteren Sinne, wie zum Beispiel finanzielle Zuwendungen für langjährige Betriebstreue, fallen nicht unter diese Bestimmung. In einem solchen Fall ist die Zuwendung in Form von Kryptowährungen möglich. Es ist aber darauf zu achten, dass mit Bitcoin erfolgte Zuwendungen nicht missbräuchlich verwendet werden, zum Beispiel als versteckte Gehaltserhöhung.

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