Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Scheidungskosten?

Familienrecht

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Scheidungskosten?

Eine Trennung und die spätere Scheidung sind immer mit Kosten verbunden. Gerade wenn es um Trennungs-, nachehelichen oder Kindesunterhalt geht, kann schon ein nicht unbeträchtlicher Verfahrenswert zusammenkommen, nach dem sich die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren bemessen. Attraktiv ist es daher natürlich, eine vorhandene Rechtsschutzversicherung einzuschalten, um die Scheidungskosten möglichst niedrig zu halten. Der folgende Artikel klärt, ob und inwieweit eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt.

Familienrecht in der Rechtsschutzversicherung

Die Versicherer schließen Eherecht und damit Familienrechtsschutz in aller Regel vom Versicherungsschutz aus. Übernommen wird von den Scheidungskosten im Normalfall aber eine Erstberatung bei einem Anwalt oder eine diesbezügliche Auskunft. Ansonsten trägt jeder der Ehegatten seine Kosten komplett selbst. Sollte sich einer der Partner in wirtschaftlicher Not befinden, kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen, um damit die Scheidungskosten finanzieren zu können.

Wichtig für die Regelung der Scheidungskosten bei der Rechtsschutzversicherung ist das Bedingungswerk. Vorgesehen sein kann dort beispielsweise eine kostenlose Erstberatung oder die Konfliktbeilegung mithilfe eines Mediators.

Eine Erstberatung darf ein Anwalt mit 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer abrechnen. Wichtig ist es für die Partner, die sich diese Beratung über die Rechtsschutzversicherung bezahlen lassen wollen, dass der Anwalt diese Erstberatung mit einer einzelnen Rechnung gesondert ausweist. Schreibt der Anwalt nach Abschluss seiner Tätigkeit eine Rechnung über seine komplette Tätigkeit, kann der ratsuchende Partner auch die Erstberatung nicht mehr von der Rechtsschutzversicherung abrechnen lassen.

Wichtig ist das Bedingungswerk des Versicherers

Nahezu alle Versicherer schließen Familienrechtsschutz in ihren Bedingungen aus. Einige bieten zumindest eine kostenlose Erstberatung oder Streitlösung über eine Mediation. Hierzu sollten sich die Partner die Bedingungen genau durchlesen.

Wenige Versicherer bieten eine Absicherung der Scheidungskosten. Hierzu gibt es einige Voraussetzungen und Bedingungen, so dass es hier genau abzuwägen gilt, ob sich diese lohnt.

In jedem Fall ist es sinnvoll, das Bedingungswerk der Rechtsschutzversicherung zu der Deckung im Familienrecht bzw. im Falle einer Scheidung zu lesen.

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