Corona: Was passiert mit meiner Scheidung?

Familienrecht

Corona: Was passiert mit meiner Scheidung?

Wir befinden uns aktuell in einer Ausnahmesituation. Das Corona Virus legt das öffentliche Leben nahezu komplett still. Schwierig wird es daher auch, wenn aktuell eine Scheidung bereits beantragt ist oder der Antrag eingereicht werden soll. Die Gerichte befinden sich in einem Zwiespalt: Auf der einen Seite müssen Sie soziale Kontakte soweit wie möglich vermeiden, auf der anderen Seite müssen Sie aber auch den Rechtsschutz des Staates erhalten und den Bürgern Rechtsschutz gewähren.

Wie sich Corona auf die Scheidung und das Verfahren auswirkt und worauf die Bürger sich einstellen können, erklärt der folgende Artikel.

Die aktuelle Situation durch Corona bei den Gerichten

Aufgrund des Corona Virus sind die Gerichte angehalten, nur noch Prozesse stattfinden zu lassen, die unbedingt einer Regelung bedürfen. Da bei Erscheinen der Beteiligten vor Gericht ein persönlicher Kontakt entsteht, der eigentlich vermieden werden sollte, wird der überwiegende Anteil an Verhandlungen abgesagt beziehungsweise verschoben.

Beim Familiengericht kann es durchaus Fälle geben, die einer raschen Regelung bedürfen. Dies kann beispielsweise vorliegen, wenn einer der Partner gewalttätig ist und der andere Partner das alleinige Nutzungsrecht für die Wohnung benötigt. Hier sollte mit dem eigenen Rechtsanwalt geklärt werden, wie die Situation in Anbetracht des Corona Virus ist und ob das Verfahren trotz des Kontaktverbots stattfinden kann.

Bei Vorliegen eines Termins für die Scheidung trotz Corona

Gibt es bereits einen Scheidungstermin sollte mittels des eigenen Anwalts beim Familiengericht angefragt, werden ob der Termin tatsächlich stattfindet. Ist er nicht abgesagt, müssen die Beteiligten einer persönlichen Ladung Folge leisten. Ein Fernbleiben benötigt einen nachvollziehbaren Entschuldigungsgrund und zieht sonst Sanktionen nach sich.

Schutzmasken vor Gericht als Alternative?

Bei einem Prozess in Hagen verpflichtete der Amtsrichter die Beteiligten aufgrund Corona zum Tragen von Atemschutzmasken. Dies war zulässig, da er entsprechende Regelungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtssaal erlassen darf.

Für sämtliche Gerichtsprozesse wird sich das Verfahren jedoch als kaum praktikabel erweisen. Auf der einen Seite gibt es jetzt schon einen großen Mangel an Atemschutzmasken, auf der anderen Seite ist die Kommunikationsfähigkeit durch die Maske erheblich eingeschränkt, was sich vor Gericht als wenig zweckmäßig erweist.

Scheidung durch Corona per Videokonferenz möglich?

Der Termin für die Scheidung ist immer persönlich vorzunehmen. Eine Ausnahme ist nur in sehr wenigen Fällen möglich. Ob hier eine mögliche Infektion mit dem Corona Virus oder ein Kontakt mit einem Erkrankten ausreicht, ist schwer zu beurteilen, da es auch noch keine entsprechenden Fälle gab.

Selbst wenn der Richter einen solchen Ausnahmefall in dem vorliegenden Fall bejaht, scheitert die Durchführung solch einer Scheidung per Videokonferenz jedoch häufig an den technischen Möglichkeiten, die der Gerichtssaal bietet. Die meisten Gerichtssäle sind schlicht veraltet und benötigen einer dringenden Modernisierung.

Scheidung und Corona

Die gewöhnliche Scheidung wird nicht zu den Prozessen gehören, die einer umgehenden Regelung bedürfen. Insofern wird sich das Verfahren verschieben und Sie sollten sich in Geduld üben. Im Moment kümmern sich die Gerichte wirklich nur um die Fälle, für die eine Regelung unaufschiebbar ist.

Sollte die Scheidung noch gar nicht beantragt sein, können Sie diese auch von zu Hause aus mit der Beantragung einer Online-Scheidung beginnen.

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