Scheidung: Wann müssen Richter Kinder anhören?

Familienrecht

Scheidung: Wann müssen Richter Kinder anhören?

Eine Scheidung beendet das Verhältnis zwischen den Ehegatten, nicht aber deren Verhältnis zu den Kindern. Allerdings leben die Kinder in der Regel bei einem Elternteil, während dem anderen ein Umgangsrecht zusteht. Können sich die Eltern einigen, gibt es keinen Anlass das Gericht zu bemühen. Doch eine Scheidung endet wie so oft im Streit. Wer die Kinder bekommt und wie das Umgangsrecht aussieht, muss dann vor Gericht erstritten werden.

Dazu kann das Gericht die Kinder anhören. Aber haben Kinder auch ein Recht, gehört zu werden?

Nicht nur Sorge- und Umgangsrecht sind Anlass für einen Streit

Welche Schule soll das Kind besuchen und soll es in einem bestimmten Fach gefördert werden? Auch einfache Fragen sind ein beliebter Anlass, bei dem sich getrennt-lebende oder Eltern nach der Scheidung sehr schnell in alten Gewohnheiten üben und in Streit verfallen. Selbst die vom Arzt empfohlene Impfung bietet dazu einen willkommenen Anlass. Da die betroffenen Eltern zu keinem brauchbaren Ergebnis kommen, müssen an deren Stelle oft die Gerichte entscheiden. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, welche Rolle den Kindern zukommt. Sollen Gerichte Kinder anhören oder müssen sie das sogar?

Soll das Gericht die Kinder anhören?

Nach der Scheidung geht es in erster Linie um das Sorgerecht und Umgangsrecht. Muss das Gericht entscheiden, so muss es im Interesse der Kinder entscheiden. Nicht was die Kindeseltern wünschen steht für das Gericht im Vordergrund, sondern was für das Kind das Beste ist. Um dies herauszufinden, müssen Gerichte den Willen der Kinder feststellen. Ob man die Kinder anhören muss oder soll, richtet sich nach verschiedenen Umständen, zum Beispiel dem Alter der Kinder. Ob über Kinder einfach entschieden wird oder ob sie am Verfahren beteiligt sind, hängt von ihrem Alter und ihrer Fähigkeit ab, die Situation zu erfassen und einen klaren Willen bilden zu können.

Die Reform des Verfahrensrechts in Familiensachen hat die Stellung der Kinder nach einer Scheidung jedenfalls gestärkt. Es sieht vor, dass das Kindeswohl noch stärker verankert wurde. Dazu gehört es, dass Gerichte auch die Kinder anhören.

Ab dem 14. Lebensjahr müssen Kinder angehört werden

Die Reform des Verfahrensrechts sieht vor, dass nach einer Scheidung oder bei getrennt-lebenden Eltern im Verfahren um das Umgangs- und Sorgerecht das Gericht Kinder anhören muss. Davon gibt es allerdings Ausnahmen. Geht es zum Beispiel um das Vermögen der Kinder, müssen sie nicht gehört werden. Drohen Kindern durch die Anhörung psychische Belastungen oder Schäden, ist die Anhörung ebenfalls nicht vorzunehmen.

Jüngere Kinder können vom Gericht angehört werden. Im Sinne des Kindeswohls ist eine Anhörung vorzunehmen. Hier entscheidet aber die bereits angesprochene Fähigkeit des Kindes, ob sie sinnvoll ist oder nicht. Bei einem 13-jährigen Kind ist sie sinnvoll, bei einem 2-jährigen wird man verständlicherweise auf die Anhörung verzichten.

5/5 - (87 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (87 votes)