Wem gehört der Schmuck nach einer Scheidung?

Familienrecht

Wem gehört der Schmuck nach einer Scheidung?

Trennt sich ein Paar und lässt sich scheiden, stell sich die Frage, wem nach der Scheidung was gehören soll. Dabei streiten sich die ehemaligen Ehepartner um die Immobilie, den Hausrat oder das lieb gewonnene Haustier. Zum Hausrat gehört unter Umständen auch wertvoller Schmuck. Hier stellt sich die Frage, wer was nach der Trennung behalten darf.

Die rechtliche Situation für Schmuck nach der Scheidung im Normalfall

Die rechtliche Würdigung ist relativ einfach, wenn es um Schmuck geht, den die Partner sich während der Ehe gegenseitig gemacht haben. Mit der Schenkung wird der Beschenkte neuer Eigentümer und kann mit dem Schmuck machen, was er möchte. Insofern kann er ihn vor oder nach der Scheidung weiter verschenken oder verkaufen, da er ihm gehört.

Etwas anders ist es, wenn es um Schmuck geht, der von einer dritten Person gemeinsam geschenkt oder geerbt wurde. In diesem Fall gehört das Schmuckstück auch nach der Scheidung beiden Ehepartnern. Möchte ein Partner den Schmuck behalten, muss er dem anderen Partner die Hälfte des Werts ausbezahlen.

Sollte einer der beiden Partner seinen Teil vor der Scheidung an den anderen Partner verschenkt haben, kann er diesen nicht später zurückfordern. Insofern gilt hier der Grundsatz: “Geschenkt ist Geschenkt”.

Die Situation bei Vorliegen eines Ehevertrags

Möchte einer der Partner die obige Situation umgehen und im Falle einer Scheidung bereits geschenkten Schmuck zurückfordern, muss dies in einem Ehevertrag explizit festgehalten werden. Hier sollte dann stehen, dass Schenkungen nur unter einem Vorbehalt erfolgen. Zusätzlich muss dann noch bei jedem geschenkten Schmuckstück ein Schriftstück erstellt werden, dass dieses im Falle einer Scheidung an den Partner zurückgeht.

In der Praxis dürfte dieses Vorgehen wohl eher schwer umsetzbar sein. Es ist nicht nur sehr umständlich, sondern lässt auch wenig Romantik zwischen den Partnern zu.

Wie ist es mit Verlobungsring und Ehering?

Ein Verlobungsring kann in der Tat zurückgefordert werden, sollte es nicht zur Eheschließung kommen. Hier liegt ja noch keine Ehe und damit Zugewinngemeinschaft vor. Der Schenkende muss allerdings beweisen, dass es sich tatsächlich um einen Verlobungsring gehandelt hat.

Beim Ehering dagegen gibt es keine Möglichkeit der Rückforderung. In der Regel wird damit nach der Scheidung unterschiedlich verfahren, da dieser Schmuck sehr emotional belastet ist. Manche lassen ihn einschmelzen und lassen sich daraus einen anderen Schmuck machen. Andere vergraben die Eheringe symbolisch.

Rechtliche Situation ist eindeutig

Beim Schmuck gibt es auch in rechtlicher Hinsicht nur geringes Streitpotential nach der Scheidung. Geschenke der Partner untereinander gehören dem jeweils anderen Partner, Geschenke von Dritten für beide Partner auch nach der Trennung beiden gemeinsam. Eine Regelung mit Ehevertrag mit Rückforderungsoption im Fall der Scheidung dürfte in der Praxis kaum zu finden sein.

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