Infos zum Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Familienrecht

Infos zum Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Wenn sich unverheiratete Eltern trennen wird es immer schwierig, denn in aller Regel geht die Diskussion um das Sorgerecht los. Gerade Väter haben meist ein Problem, da die alleinige Sorge gemäß dem BGB §1626 nach der Geburt zunächst alleine bei der Mutter liegt.

2013 kam es zu einer Neuregelung für unverheiratete Eltern, die den Vätern beim Sorgerecht mehr Rechte einräumt. Hierum soll es in den folgenden Artikel gehen.

Die alte Regelung beim Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Mit der Geburt stand der Mutter für unverheiratete Eltern das alleinige Sorgerecht zu. Einen Anteil am Sorgerecht konnte der Vater bisher nur erhalten, wenn die Mutter diesem zustimmte. Ein gemeinsames Sorgerecht kam in diesen Fällen nur in Betracht, wenn die Eltern sich darauf verständigten und dies ausdrücklich so wünschten. Gegen den Wunsch der Mutter konnte der Vater nach der Trennung das Sorgerecht nicht durchsetzen.

Die neue Regelung für unverheiratete Eltern

An dem Grundsatz, dass das alleinige Sorgerecht nach der Geburt bei der Mutter liegt, ändert sich für unverheiratete Eltern zunächst nichts. Seit 2013 kann der Vater jedoch beim Familiengericht eine Mitsorge beantragen, die ihm die gleichen Rechte wie der Mutter einräumt. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Mitsorge das Wohl des Kindes nicht gefährdet.

Hat der Vater eine Mitsorge beim Familiengericht eingeräumt bekommen, kann er nach der Trennung auch ein Mitsorgerecht für das Kind geltend machen, ohne dass die Mutter diesem zustimmen muss. Dieses darf nur dann verwehrt werden, wenn das Mitsorgerecht dem Wohl des Kindes schaden würde.

Wie kommt der Vater zu seinem Recht

Da für unverheiratete Eltern auch weiter die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht erhält, sollte der Vater mit der Anerkennung der Vaterschaft auch die gemeinsame Sorge für das Kind erklären. Am einfachsten ist dies, wenn beide unverheiratete Eltern gemeinsam hierzu zum Jugendamt gehen und die gemeinsame Sorge erklären. Ist die Mutter damit nicht einverstanden, kann der Vater das Familiengericht einschalten.

Welche Vorteile bringt die neue Regelung beim Sorgerecht für unverheiratete Eltern?

Die neue Regelung bringt den Vätern Rechtssicherheit und entlastet die Gerichte. Die Väter mussten in der Vergangenheit einen langen Atem und starke Nerven haben, um ihre Rechte als unverheirateter Vater durchzusetzen.

Mit der neuen Regelung kann beim Familiengericht in vielen Fällen auf die Anhörung vom Jugendamt und der Eltern verzichtet werden. Für unverheiratete Eltern müsste schon die Mutter Gründe vortragen, die das Kindeswohl durch ein gemeinsames Sorgerecht gefährden würden.

Beim Familiengericht ist so nur noch eine sogenannte negative Kindeswohlprüfung erforderlich, die das Verfahren erheblich verkürzt und vereinfacht.

Sorgerecht für unverheiratete Eltern mit erheblich mehr Rechtssicherheit

Die alte Regelung für unverheiratete Eltern machte es den Vätern sehr schwer, nach einer Trennung ihr Sorgerecht am Kind durchzusetzen. Die Mutter hatte mit der Geburt das alleinige Sorgerecht und behielt dies auch nach der Trennung. Die neue Regelung mit dem gemeinsamen Sorgerecht stärkt die Rechte der unverheirateten Väter und entlastet die Gerichte, durch mehr Rechtssicherheit.

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