Umgangsrecht für Kinder - nicht nur Eltern können es einfordern

Familienrecht

Umgangsrecht für Kinder - nicht nur Eltern können es einfordern

Dass die Eltern nach einer Trennung ein Umgangsrecht mit dem Kind haben beziehungsweise einfordern können, sollte selbstverständlich sein. Viele wissen jedoch nicht, dass das Umgangsrecht weit darüber hinaus geht und auch erweiterte Familienmitglieder und enge Bezugspersonen, die nicht mit dem Kind verwandt sind, einen Anspruch darauf haben können. Welche Möglichkeiten Familienmitglieder haben ihr Recht einzufordern und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, erklärt der folgende Artikel.

Voraussetzung für erweiterte Familienmitglieder und andere Bezugspersonen für das Umgangsrecht

Entscheidend für ein Umgangsrecht ist letztlich der enge Umgang mit dem Kind. Hier genügt es nicht, wenn sich eines der Familienmitglieder zwischendurch als Babysitter um das Kind gekümmert hat. Es muss eine enge Vertrauens- und Bezugsperson für das Kind gewesen sein.

Nun sollte man davon ausgehen, dass diese Vertrauensperson auch mit dem Kind zusammengelebt hat oder zumindest viel Zeit mit diesem verbracht hat und dass es im Interesse der Eltern ist, dies auch in Zukunft so zu halten. Leider ist die Wirklichkeit in vielen Fällen aber eine Andere. Oft ist es nach einer Trennung schwierig den Bezug zu halten, wenn beispielsweise eine Patentante die Verwandte des Ex Partners ist, mit dem man sich zerstritten hat. Hier spielen oft verletzte Gefühle eine Rolle und nicht das Wohl des Kindes.

Das Umgangsrecht einfordern

Für Familienmitglieder ist es keine einfache Entscheidung für das Umgangsrecht vor das Familiengericht zu ziehen. Wer klagt schon gerne innerhalb der Familie. Hier muss der Betroffene jedoch die Situation aus Sicht des Kindes sehen. Der Betroffene muss davon ausgehen, dass sein Umgangsrecht für die weitere Entwicklung des Kindes wichtig ist.

Bei der Entscheidung, ob Familienmitglieder oder weitere Bezugspersonen des Kindes ein Umgangsrecht eingeräumt bekommen, spielt auch der Wille des Kindes eine wichtige Rolle. Damit ein Familiengericht gegen den Willen des Kindes entscheidet, müssen schon sehr gute Gründe vorliegen. Dies könnte beispielsweise sein, wenn das Gericht den Eindruck gewinnt, dass das Kind manipuliert wurde.

Für das Umgangsrecht spielt auch das Alter des Kindes eine große Rolle und eventuelle zeitliche Probleme.

Haben sich die Eltern getrennt und das Kind lebt bei der Mutter, sieht seinen Vater nur an jedem zweiten Wochenende, könnte dies schon problematisch werden, weitere Familienmitglieder vom Vater, die einen engen Bezug zum Kind hatten, ausreichend zu berücksichtigen.

Außergerichtliche Klärung sinnvoll

Das Familiengericht sollte für das Umgangsrecht für Familienmitglieder nur das letzte Mittel sein. Zunächst gilt es mit Mediatoren und dem Jugendamt eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten gut leben können.

Wohl des Kindes für das Umgangsrecht von entscheidender Bedeutung

Für die Entscheidung über das Umgangsrecht für Familienmitglieder und andere Bezugspersonen ist letztlich immer das Wohl des Kindes von entscheidender Bedeutung. Dies ist sowohl für das Jugendamt wie für das Familiengericht der oberste Maßstab.

Hier hat das Gericht es einen ziemlich großen Spielraum. Wird das Einräumen vom Umgangsrecht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Problemen in der Familie führen, wird in der Regel darauf verzichtet. Ein von Familiengericht eingeräumtes Umgangsrecht muss dagegen umgesetzt werden, da sonst empfindliche Strafen drohen.

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