Unverheiratet mit Kind: Rechtliche Dinge, die Paare wissen sollten

Familienrecht

Unverheiratet mit Kind: Rechtliche Dinge, die Paare wissen sollten

Es ist heutzutage keine Seltenheit für ein Paar, unverheiratet und mit Kind zu sein. Auch in der Gesellschaft ist dies mittlerweile angekommen und bringt in aller Regel keine Probleme mit sich. In rechtlicher Sicht gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, damit Nachteile für die Beteiligten vermieden werden.

Die rechtlichen Dinge, die damit einhergehen Unverheiratet und mit Kind zu sein, sind Thema des folgenden Artikels.

Anerkennung der Vaterschaft

Innerhalb einer Ehe ist die Anerkennung der Vaterschaft keine Angelegenheit, da innerhalb der Ehe der Mann automatisch der Vater des Kindes ist. Einer zusätzlichen Anerkennung bedarf es nicht.

Anders sieht es jedoch aus, wenn das Paar unverheiratet ist. In diesem Fall muss der Vater die Vaterschaft für das Kind anerkennen. Dies kann er aber bereits während der Schwangerschaft.

Die Anerkennung erfolgt beim zuständigen Standesamt und ist vom Vater nicht mehr widerrufbar. Damit sind Ansprüche auf Unterhalt, Erbrecht und allen weiteren rechtlichen Beziehungen verbunden zwischen Vater und Kind.

Eine ähnliche Regelung gibt es auch beim Sorgerecht. Ist das Paar unverheiratet ist die Mutter automatisch die alleinige Sorgeberechtigte. Der Vater muss das gemeinsame Sorgerecht erst beim Jugendamt beantragen. Hierfür ist Voraussetzung, dass er vorher die Vaterschaft anerkannt hat.

Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit

Das ein Paar unverheiratet ist, bedeutet nicht, dass es keinen Anspruch auf Elterngeld für ein Kind gibt. Das Elternteil, dass zuhause bleibt hat Anspruch, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Damit der Vater seinen Anspruch geltend machen kann, muss er die Vaterschaft anerkennen und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Auch bei der Elternzeit gibt es keinen Nachteil, wenn das Paar unverheiratet ist.

Der Nachname des Kindes

Da die Mutter zunächst einmal das alleinige Sorgerecht hat, wenn das Paar unverheiratet ist, trägt ein Kind zunächst einmal den Nachnamen der Mutter. Soll das Kind aber den Namen des Vaters haben, muss dies beim Standesamt beantragt werden. Hierfür müssen sowohl Vater wie Mutter unterschreiben.

Keine Steuervorteile

Ein Nachteil, wenn das Paar unverheiratet ist kann sein, dass es für diese kein Ehegatten-Splitting in der Einkommensteuer gibt. Diese Steuervorteile sind Eheleuten vorbehalten und greifen insbesondere dann, wenn die Eheleute sehr unterschiedlich viel verdienen.

Krankenversicherung

Ist das Paar unverheiratet, kann es hier sogar einen Vorteil gegenüber einem Ehepaar geben. Das Kind kann bei gesetzlich Krankenversicherten bei beiden Partnern beitragsfrei mitversichert werden. Ist ein Partner vom Paar privat versichert, kann das Kind bei dem Partner beitragsfrei mitversichert werden, der gesetzlich versichert ist, auch wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient. Bei Eheleuten müsste das Kind zu dem besserverdienenden privat versicherten Partner in die private Krankenversicherung und die Eltern müssten dort einen eigenen Vertrag mit Beitrag abschließen.

Wenig Unterschied, wenn das Paar unverheiratet ist

Ein Paar, das unverheiratet ein Kind großzieht, muss mit wenigen Nachteilen leben gegenüber einem Ehepaar. Ein paar Sachen gibt es jedoch zu beachten, damit keine Nachteile entstehen. Sinnvollerweise sollte sich das Paar mit Kind, möglichst schon während der Schwangerschaft Rat von einem spezialisierten Fachanwalt holen.

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