Vater hat Pflicht zum Umgang mit seinen Kindern

Familienrecht

Vater hat Pflicht zum Umgang mit seinen Kindern

Nach einer Trennung gehört das Sorgerecht und der Umgang mit den Kindern zu den häufigsten Streitthemen zwischen den Elternteilen. Häufig wird dabei vom Vater ein zu geringer Umgang bemängelt und dieser muss dann teilweise mühsam über das Familiengericht um sein Kind kämpfen.

Interessant und traurig wird es aber, wenn dagegen ein Vater nach einer Trennung keinen Kontakt mehr mit seinen Kindern wünscht. Mit solch einem Fall musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt auseinandersetzen. Dieser Fall und das entsprechende Urteil des Gerichts ist Thema des folgenden Artikels.

Der konkrete Fall

In dem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden hatte, geht es um einen Vater, der nach der Trennung keinen Kontakt und Umgang mehr zu seinen drei Söhnen haben wollte, die aus der gescheiterten Ehe hervorgegangen sind. Eine Scheidung hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.

Die Söhne litten nachvollziehbarerweise unter der Trennung und darunter, dass sie keinen Kontakt und Umgang mehr zum Vater hatten. Daraufhin legte die Mutter Klage ein und bestand darin darauf, dass der Vater wieder Kontakt und Umgang zu seinen Kindern aufnimmt.

Das zuständige Amtsgericht legte fest, dass der Vater seine Kinder an einem Sonntag im Monat sowie anteiligen Ferien zu sich nehmen muss. Dagegen legte der Vater Berufung ein, so dass das Oberlandesgericht entscheiden musste.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zum Umgang mit den Kindern

Zur Begründung seines Einspruchs erklärte der Vater, dass er sowohl beruflich wie auch privat sehr stark eingespannt sei. Er hätte eine neue Beziehung und mit seiner neuen Partnerin ein neugeborenes Baby. Beruflich würde er in der Woche bis zu 120 Stunden arbeiten, so dass er nur 3 bis 4 Stunden in der Nacht schlafen könnte.

Die Richter am Oberlandesgericht waren von dieser Begründung nicht überzeugt und fanden für den Mann klare Worte. Die Begründung des Vaters mit seiner Zeitplanung sollte ihn dringend zu einer Änderung seiner Prioritäten bewegen.

Hinsichtlich seiner Söhne aus der ehemaligen Ehe bestehe eine Umgangspflicht, die sich sowohl aus dem Gesetz wie der Verfassung ergeben würde.

Nach eindeutigen wissenschaftlichen Untersuchungen ergebe sich für die Entwicklung von Kindern ganz klar eine extrem wichtige Bedeutung aus dem Umgang mit ihren Eltern.

Mit dem ohnehin schon eingeschränkten Umgang am Sonntag und teilweise in den Ferien hätte man dem Vater schon eine ausreichende Würdigung seiner Lebensumstände zugestanden.

Die Eltern würden ihren Kindern als Träger von Grundrechten schulden, dass sie ihr Handeln am Wohle des Kindes ausrichten.

Insofern bejahten die Richter ganz klar die Pflicht des Vaters dem Umgang mit seinen Kindern nachzukommen.

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern

Der Fall, dass ein Vater nach der Trennung von seiner Frau die Kinder nicht mehr sehen möchte, ist ziemlich traurig und glücklicherweise nicht die Regel. Die Richter am Oberlandesgericht entschieden hier ganz klar zum Wohle der Kinder, indem Sie den Mann dazu aufforderten seinen Vaterpflichten nachzukommen und seine falschen Prioritäten zu ändern.

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