Versorgungsausgleich: Das passiert bei der Scheidung mit der Rente

Familienrecht

Versorgungsausgleich: Das passiert bei der Scheidung mit der RenteEine Absicherung nach der Scheidung mit dem Versorgungsausgleich

Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden, müssen Sie sich dabei mit dem Versorgungsausgleich auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich um einen Aspekt, der Ihre Rente betrifft. Während einer Ehe werden nämlich Versorgungsrechte erworben, die später aufgeteilt werden müssen. Für viele Betroffene ist dieses Thema Neuland, mit dem sie sich oft erst zu spät auseinandersetzen.

Was wird unter dem Versorgungsausgleich verstanden?

Gehen Sie einer beruflichen Tätigkeit nach, erwerben Sie Versorgungsansprüche für den Lebensabend. Als Angestellter sind Sie bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Damit haben Sie auf eine betriebliche Altersversorgung Anspruch. Als Beamter kommen Sie in den Genuss der Beamtenversorgung, wobei Freiberufler häufig in freiberuflichen Versorgungswerken versichert sind. Findet im Zuge der Scheidung ein Versorgungsausgleich statt, kommt es zu einer Aufteilung der erworbenen Versorgungsanrechte. Der dadurch begünstigten Person wird so ermöglicht, eine vom Ex-Partner unabhängige Versorgung zu erhalten.

Welche Personen profitieren vom Versorgungsausgleich

Zur begünstigten Partei gehören Sie im Zuge einer Scheidung dann, wenn Sie in der Ehe weniger Versorgungsansprüche gesammelt haben. Durch den Versorgungsausgleich wird in diesem Punkt Gerechtigkeit geschaffen. Anlass für das Gesetz war ursprünglich die Hausfrauenehe, in denen sich die Ehefrau vordergründig dem Haushalt und der Erziehung der Kinder widmete. Sie verzichtete dadurch auf ein eigenes Einkommen und auf die damit verbundene Rente.

Doch auch dann, wenn Sie selbst nur einer bescheidenen beruflichen Aktivität nachgehen und auf ein hohes Einkommen verzichten müssen, kommt Ihnen der Versorgungsausgleich zugute. Keinen Anspruch auf die Rente des Partners haben Sie jedoch, wenn Sie in einer nichtehelichen Beziehung leben. In diesem Fall ist jeder Partner für sich selbst verantwortlich – schließlich ist für eine Trennung auch keine Scheidung erforderlich.

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich findet stets im Zuge einer Scheidung statt. Und zwar fordert das Gericht nach der Stellung des Scheidungsantrags von den Versorgungsträgern beider Parteien Auskünfte über die Höhe der Anwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Unter einer Anwartschaft wird das Recht auf eine spätere Rente verstanden. Bei einer Scheidung muss jede Partei außerdem ein Formular ausfüllen, in welchem sie angibt, wie sie für die Rente im Alter vorsorgt. Das Gericht kann nämlich ausschließlich die Versorgungsträger kontaktieren, die ihm auch bekannt sind. Die Angaben des Ehepartners sollten von der anderen Partei daher stets überprüft werden, da bei einer Scheidung oft Angaben zur Rente “vergessen” werden.

Erst nach Bekanntgabe der Versorgungsträger setzt das Gericht einen mündlichen Termin für die Scheidung fest. Beim Versorgungsausgleich werden alle in der Ehe erworbenen Anwartschaften beider Partner addiert – die Hälfte der Differenz erhält die Partei, die weniger Anwartschaften gesammelt hat.

Gibt es die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich zu beschleunigen?

Sie können den Prozess beschleunigen, indem Sie Ihre Versorgungskonten vorzeitig abklären und beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung veranlassen. Schneller geht die Scheidung auch dann vonstatten, wenn Sie mit Ihrem Partner eine einvernehmliche Lösung zur Rente treffen.

Lassen Sie sich vom Rechtsanwalt beraten

Informieren Sie sich bei einem erfahrenen Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Familienrecht zum Versorgungsausgleich, um Fehler zu vermeiden. Gerne stehen wir von advopart Ihnen bei Fragen zu den Themen Scheidung und Rente zur Seite.

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