Was gilt im Arbeitsrecht über Weihnachten?

Arbeitsrecht

Was gilt im Arbeitsrecht über Weihnachten?

Weihnachten - ein Fest für die Familie. Das Arbeitsrecht hat dazu klare Regeln

Weihnachten ist das Fest, an dem die Familie zusammenkommt, um gemeinsam fröhliche Stunden zu verbringen. Dazu braucht man Zeit. Zeit, die man verständlicherweise nicht am Arbeitsplatz verbringen kann. Damit Weihnachten auch ein Fest des Friedens ist, hat das Arbeitsrecht klare Regeln was die Freizeit zu Weihnachten betrifft. Die betreffen vor allem die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte des Arbeitnehmers. 

Weihnachten und die Arbeit

Bei Weihnachten denkt man zuerst immer an einen festlich geschmückten Weihnachtsbaum, unter dem viele schön verpackte Geschenke liegen und auf ihre Abnehmer warten. Doch Weihnachten findet auch bei der Arbeit statt. Das beginnt mit der Dekoration des Arbeitsplatzes und reicht bis zum Weihnachtsgeld.

Die Punkte, die das Arbeitsrecht bezüglich Weihnachten regelt, lassen sich folgend unterteilen:

  • Weihnachtsdekoration
  • Arbeiten an den Weihnachtsfeiertagen
  • Geschenke unter Kollegen und vom Chef
  • Weihnachtsgeld

Das Büro festlich schmücken

Laut Arbeitsrecht darf man das Büro nur dann weihnachtlich schmücken, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt. Erlaubt er es, müssen auch an Weihnachten die Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden. Das betrifft vor allem brennende Kerzen.

Arbeiten an den Weihnachtsfeiertagen

Wer möchte Weihnachten nicht lieber mit der Familie verbringen anstatt im Büro zu sitzen. Wenn es nicht üblich ist, dass an den Weihnachtsfeiertagen im Betrieb nicht gearbeitet wird, muss nach Arbeitsrecht Urlaub beantragt werden. Ist die Anwesenheit erforderlich, kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden. Überschneiden sich die Urlaubsanträge mehrerer Angestellter, dann muss laut Arbeitsrecht abgewogen werden. Angestellte mit Familie und Kindern sind zum Beispiel zu bevorzugen.

Geschenke am Arbeitsplatz

Geschenke zwischen Kollegen betreffen nicht das Arbeitsrecht. Sie sollen aber das soziale Klima am Arbeitsplatz nicht belasten, indem sie zum Beispiel Neid erzeugen. Geschenke vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter sind keine Vergütung, sondern eine Zuwendung eigener Art. Daher muss der Chef nicht alle Mitarbeiter in gleichem Ausmaß beschenken. Es besteht auch kein rechtlicher Anspruch der Mitarbeiter. Werden Mitarbeiter zum Beispiel im Rahmen der Weihnachtsfeier beschenkt, dann haben nicht anwesende Mitarbeiter laut Arbeitsrecht das Nachsehen.

Weihnachtsgeld

Eines der schönsten Geschenke an Weihnachten ist das Weihnachtsgeld. Ob das Weihnachtsgeld gestrichen werden kann oder ob Mitarbeiter einen Anspruch darauf haben, ist nach Arbeitsrecht nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten. Wurde das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart, dann hat der Mitarbeiter darauf Anspruch. Hat der Chef an Weihnachten in den Jahren zuvor immer Weihnachtsgeld bezahlt, dann muss er es grundsätzlich auch in diesem Jahr bezahlen. Eine Abweichung ist möglich, muss aber im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart worden sein. Im Streitfall müssen die Ansprüche von Fall zu Fall gelöst werden.

5/5 - (91 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (91 votes)