Rechtsanwalt für Ehe, Trennung & Scheidung

Familienrecht

Scheidung - Die sieben häufigsten Irrtümer zum Trennungsjahr

Leider kommt es bei immer mehr Ehen zur Trennung und Scheidung. Somit hält eine Ehe meist nicht mehr ein Leben lang. Daher ist es ratsam zu wissen, welche Vorteile eine Ehe mit sich bringt und mit welchen folgenschweren Konsequenzen Sie zu rechnen haben, wenn nun die Trennung und Scheidung im Raum steht.

Fakt 1: Finanzielle Vorteile während der Ehe

Wenn Sie überlegen eine Ehe einzugehen, dann werden sie ab diesem Zeitpunkt vielerlei Vorteile bei der Steuer, Recht und Erbschaft genießen dürfen. Beispielsweise entscheidet die Auswahl der Lohnsteuerklasse, wie viel Sie einsparen können, im Gegensatz zu Singles. Bei einer Scheidung fallen diese Vorteile entsprechend wieder weg.

Fakt 2: Das Zusammenleben während der Ehe und Scheidung

Eheleute müssen nicht zwangsläufig zusammen wohnen. Gerade in steuerrechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn Sie nicht dauerhaft in Trennung leben. Das bedeutet auch, dass sie nicht den gleichen Wohnsitz haben müssen.

Im Falle einer Trennung und im Hinblick auf die Vollziehung einer Scheidung könnten Eheleute in einer Wohnung zusammenwohnen, wenn die ursprünglich häusliche Gemeinschaft aufgehoben wird.

Fakt 3: Schulden

Wenn Sie eine Ehe mit Ihrem Partner eingehen, müssen Sie nicht für die alten Schulden des Ehepartners einstehen, die dieser vor der Zeit der Ehe eingegangen ist.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Ihr Partner eine Verbindlichkeit während der Ehe mit Ihnen eingegangen ist und Sie nun die Trennung wollen und folglich die Scheidung einreichen. In diesem Fall haften Sie für diese Schuld.

Fakt 4: Verhinderung einer Scheidung

Sie können eine Scheidung nicht verhindern, wenn Ihr Partner eine Trennung herbeisehnt. Denn eine Scheidung kann auch dann vollzogen werden, wenn die Eheleute drei Jahre voneinander in Trennung leben. Hierfür braucht der Partner, von dem der Wille der Scheidung ausgeht, dann nicht mehr die Zustimmung des anderen.

Fakt 5: Absetzen der Kosten der Scheidung von der Steuer

Seit 2013 können die Kosten der Scheidung nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings besteht eine Besonderheit dahingehend, dass Aufwendungen steuerrechtlich berücksichtigt werden können, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren.

Fakt 6: Tod des Ehepartners

Wenn der Tod des einen Ehegatten eintritt, dann erhält der andere Ehegatte, der die Trennung wollte und die Scheidung eingereicht hat, keinen erbrechtlich relevanten Vorteil. Somit wirkt sich die Einreichung der Scheidung eher negativ aus.

Fakt 7: Unterhaltspflicht der Kinder aus erster Ehe bei neuem Ehepartner eines Elternteils

Es besteht keine Unterhaltspflicht eines Kindes aus erster Ehe gegenüber des neuen Ehepartners eines Elternteils. Denn Kinder sind lediglich ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Eine Trennung oder Scheidung der Eltern ändert nichts an dieser Tatsache.

Fakt 8: Unterhaltspflicht des neuen Ehepartners bei Kindern aus erster Ehe

Der Anspruch auf Unterhalt eines Kindes ist abhängig von dem Verdienst seiner Eltern. Das Einkommen des neuen Ehepartners wird somit nicht berücksichtigt und er ist folglich nicht unterhaltspflichtig.

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