Arbeitsausfall wegen krankem Kind - Ist der Job in Gefahr?

Arbeitsrecht

Arbeitsausfall weil das Kind krank ist - Ist der Job in Gefahr?

Berufstätige Eltern tragen viel Verantwortung, sowohl gegenüber dem Kind als auch gegenüber dem Arbeitgeber. Um beide Aufgaben zu erfüllen, braucht es ein gutes Fingerspitzengefühl und viel Geduld. Doch nicht immer reicht das. Wird das Kind krank, dann braucht es die gesamte Aufmerksamkeit und hat gegenüber dem Job Vorrang. Doch kann man so einfach dem Job fernbleiben? Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten, wenn das Kind krank ist und man seinen Job vorübergehend nicht erledigen kann.

Das Arbeitsrecht: Ist das Kind krank, ist der Job nicht gleich weg

Im § 616 BGB ist die Vorübergehende Verhinderung geregelt, die auch dann anwendbar ist, wenn das Kind krank ist und man seinem Job nicht nachgehen kann. Dieser Regelung folgend kann ein Elternteil dann der Arbeit fernbleiben, wenn der behandelnde Arzt die Betreuung und Pflege des kranken Kindes für nötig hält und keine andere Person im Haushalt diese Tätigkeit vornehmen kann. Das Kind darf außerdem nicht älter als 12 Jahre sein. In dem Fall kann der erwerbstätige Elternteil dem Job fernbleiben, ohne seine Entgeltansprüche zu verlieren.

Das gilt auch für den Fall, sollte der Chef nicht zustimmen. Spricht er aus diesem Grund die Kündigung aus, können Betroffene vor Gericht klagen. Die Chancen für einen Sieg vor Gericht stehen jedenfalls gut. Man muss zwar beweisen, dass man aus dem Grund dem Job ferngeblieben ist, weil man das kranke Kind pflegen musste, was jedoch nachweisbar ist. Allein der zeitliche Zusammenhang von Krankmeldung des Kindes und Kündigung reicht als Beweis.

Ist das Kind älter als 12 Jahre, kann man ebenfalls die Pflege übernehmen und dem Job fernbleiben ohne Einkommenseinbußen befürchten zu müssen. Das ist nur dann möglich, wenn das Kind zu Hause wohnt und so krank ist, dass eine andere Art der Verpflegung nicht zumutbar ist.

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es eine Sonderregelung. Hier sind vier Tage Sonderurlaub je Urlaubsjahr möglich, wenn das Kind schwer krank und unter 12 Jahre alt ist.

Das Kind ist krank - so handelt man richtig

Ist das Kind krank, sollte man folgendermaßen vorgehen:

  • Wichtig ist, dass man den Arbeitgeber umgehend informiert, damit er zeitnah die anfallende Arbeit auf die Kollegen aufteilen kann.
  • Der Arztbesuch sollte noch am ersten Tag erfolgen und schriftlich bestätigt werden.
  • Die ärztliche Bestätigung für den Arbeitgeber sollte man noch am selben Tag zustellen.

Wie lange kann man vom Job fernbleiben, wenn das Kind krank ist?

Der Freistellungsanspruch beträgt nach Ansicht der Gerichte maximal fünf Tage. Wer länger zu Hause bleibt, verliert seine Ansprüche.

§ 616 BGB kann aber nicht immer angewendet werden. Das ist in Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt. Daher sollte man seinen Arbeitsvertrag genau kennen um vor unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein.

Wenn der Arbeitgeber nicht bezahlt?

Wer seinen Job fernbleibt, weil das Kind krank ist, muss unter den oben genannten Umständen auf Einkommen verzichten. In einem solchen Fall bekommt man Unterstützung durch die Krankenkasse, die das Kinderkrankengeld auszahlt. Um es zu beantragen, muss man bei der Krankenkasse das ärztliche Attest einreichen. Das Kinderkrankengeld beträgt rund 70% vom Bruttogehalt.

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