Arbeitsschutz während der Krise: Was gilt bei Homeoffice und mobiler Arbeit?

Arbeitsrecht

Arbeitsschutz während der Krise: Was gilt bei Homeoffice und mobiler Arbeit?

Die Corona-Krise hält uns nach wie vor in Atem und beeinflusst die Arbeitswelt massiv. Seit mehr als einem Jahr sind viele Arbeitnehmer im Homeoffice und mobiler Arbeit und werden dies auch noch einige Zeit bleiben. Damit haben sich auch die Bedingungen für die Arbeit massiv geändert und es stellen sich Fragen zu den neuen Bedingungen und zum Arbeitsschutz im Homeoffice. Der folgende Artikel klärt die wichtigsten Fragen zu den Bedingungen und mobiler Arbeit und Homeoffice in Zeiten von Corona und wie dem Arbeitsschutz hierzu Rechnung getragen wird.

Die begrifflichen Unterschiede zwischen mobiler Arbeit und Homeoffice in Zeiten von Corona

Für die meisten Arbeitnehmer besteht hier kein Unterschied, so dass die Begriffe synonym verwendet werden. Das Gesetz kennt weder den einen, noch den anderen Begriff, sondern lediglich die “Telearbeit”.

Dabei geht es nach der Arbeitsstättenverordnung um einen Bildschirmarbeitsplatz, der vom Arbeitgeber fest eingerichtet und entsprechend ausgestattet wird. Dies findet in der Wohnung des Arbeitnehmers statt und Grundlage hierfür bildet der Arbeitsvertrag, der die Einzelheiten hinsichtlich des Arbeitsschutzes regelt.

Der Begriff Homeoffice hat in Zeiten von Corona massiv an Bedeutung gewonnen. Hiermit wird lediglich die Möglichkeit des Arbeitnehmers verstanden, seine Arbeitsleistung von zu Hause aus zu erbringen.

Mit der entsprechenden Qualifizierung des Arbeitsgebers zum Arbeitsschutz kann diese Arbeit zur “Telearbeit” werden, oder ist eine gesetzlich nicht geregelte Sonderform.

Als Sonderform gilt auch die Erbringung mobiler Arbeit. Im Gegensatz zum Homeoffice fehlt bei mobiler Arbeit die räumliche Festlegung. Hiermit wird ausschließlich gemeint, dass die Arbeitsleistung nicht im beschäftigenden Betrieb erbracht wird. Dies kann die eigene Wohnung sein, muss es aber nicht.

Rechtliche Unterschiede zwischen mobiler Arbeit und Homeoffice in Zeiten von Corona

Nach der Corona Schutzverordnung muss der Arbeitgeber in der Zeit der Pandemie dem Arbeitnehmer eine Arbeit im Homeoffice anbieten, soweit dies betriebsbedingt möglich ist. Eine Pflicht des Arbeitgebers zu einem Angebot eines qualifizierten Telearbeitsplatzes oder mobiler Arbeit besteht aber nicht.

Der Arbeitnehmer ist rechtlich nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, hat auch dieser ein Mitspracherecht. Hier spielt auch der Arbeitsschutz, beispielsweise zur Unfallverhütung eine Rolle.

Unterschiede beim Arbeitsschutz

Wichtig ist der Unterschied mobiler Arbeit und Homeoffice bezüglich der Pflicht des Arbeitgebers in Sachen Arbeitsschutz. Wird ein qualifizierter Telearbeitsplatz seitens des Arbeitgebers geschaffen, sind alle Regelungen zum Arbeitsschutz seitens des Gesetzes einzuhalten und vom Arbeitgeber zu überwachen. Er muss auch geeignete Arbeitsmittel auswählen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.

Bei mobiler Arbeit oder Homeoffice im einfachen Sinne gilt die sogenannte Arbeitsstättenverordnung nicht und damit ein entsprechend abgeschwächter Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die in seinem konkreten Einflussbereich sind.

Im einfachen Homeoffice hat der Arbeitgeber somit eine bessere Position. Er muss die Räumlichkeiten seines Mitarbeiters nicht auf Geeignetheit überprüfen. Eine konkrete Beurteilung der Gefährdung kann er in aller Regel nicht vornehmen, so dass er hier auch nicht in Haftung genommen werden kann.

Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes ändert sich durch Corona und den dadurch bedingten Einsatz von mobiler Arbeit und Homeoffice nichts. Der gesetzliche Unfallschutz greift auch problemlos bei einer Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb des Betriebs.

Corona erfordert neue Regelungen in Betrieben

Da uns die Corona Pandemie noch eine Zeit beschäftigen wird und auch in Zukunft viele Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten werden, kann den Betrieben nur empfohlen werden, entsprechende Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen zu Homeoffice und mobiler Arbeit zu treffen.

5/5 - (100 votes)
Gerne helfen wir auch Ihnen

Melden Sie sich und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

5/5 - (100 votes)