Kündigung schon vor Jobantritt?

Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag widerrufen: Kündigung schon vor Jobantritt?

Wer sich auf Jobsuche befindet und nach und nach Bewerbungsgespräche, Assessment Center und Vertragsverhandlungen über sich ergehen lässt, der wird häufig feststellen, wie schnell es zu terminlichen Überschneidungen bei Zu- und Absage-Fristen kommen kann. Die Folge und damit der zu besprechende Problemfall tritt daher viel schneller ein als viele Arbeitssuchende es sich zunächst vorstellen. Sie als Arbeitssuchender unterschreiben einen Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber “A”, bekommen jedoch wenig später einen viel lukrativeren Arbeitsvertrag von Arbeitgeber “B” vorgelegt. Nun möchten Sie sich natürlich von dem ersten Arbeitsvertrag lösen, die Kündigung aussprechen oder vielleicht einfach nur nicht zum Arbeitsantritt erscheinen und somit automatisch kündigen?

Widerruf oder Rücktritt vom Arbeitsvertrag?

Die Kündigung des Arbeitsvertrags noch vor Antritt würde einem Rücktritt oder einem Widerruf gleichkommen. Selbige sind jedoch für Arbeitsverträge gerade nicht vorgesehen. Arbeitsverträge können grundsätzlich nur durch Kündigung beendet werden. Es stehen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung zur Wahl, wobei im vorliegenden Fall wohl nur die ordentliche Kündigung in Frage kommt. der Eheleute es nach außen erkennbar ablehnt, am Zusammenleben festzuhalten.

So können Sie kündigen und das kann auf Sie zukommen

Aufgrund mangelnder Alternativen müssten Sie ihren ungeliebten ersten Arbeitsvertrag also kündigen. Das hat gemäß § 623 BGB schriftlich, also in der Regel per Brief zu erfolgen. Insbesondere digitale Übersendungen wie zum Beispiel per E-Mail sind unwirksam.

Zudem müssen Sie bei der ordentlichen Kündigung natürlich auch Fristen einhalten. In der Regel sind das vier Wochen, in der Probezeit unter Umständen auch weniger bis hin zu nur zwei Wochen. Viele Arbeitgeber machen jedoch auch von ihrem Recht Gebrauch, dass vorzeitige Kündigen auszuschließen. In diesen Fällen bleibt Ihnen als Arbeitnehmer nichts anderes übrig, als erst nach Arbeitsantritt ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. Ist die Kündigung dann einmal ausgesprochen, sind Sie natürlich gesetzlich verpflichtet bis zum Ablauf der Fristen weiterhin Ihre volle Arbeitskraft anzubieten. Sollten Sie dies verweigern und nach der Kündigung einfach der Arbeit fernbleiben, riskieren Sie Schadensersatzansprüche Ihres Arbeitgebers gegen sich

Ein weiteres legitimes Mittel von Arbeitgebern um ein Fernbleiben nach der Kündigung zu verhindert sind Vertragsstrafen, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Bis zu einem monatlichen Bruttogehalt darf diese verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Pflichten gar nicht erst nachkommt.

Das passiert nachdem Sie ihren Arbeitsvertrag kündigen

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen möchten und Sie auch die Frist überstanden haben, sind dennoch einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich ist mit Ablauf der Frist nach der Kündigung der Arbeitsvertrag aufgelöst und der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet Sie zu bezahlen, während Sie keine Arbeitsleistung mehr erbringen müssen.

Doch auch nachdem Sie kündigen kann der alte Arbeitsvertrag noch Ihre zukünftigen Planungen beeinflussen. Denn in dem Moment, in dem Sie ihren Arbeitsvertrag kündigen, kann es in bestimmten Fällen, insbesondere bei Konkurrenzsituationen zwischen den verschiedenen Arbeitgebern, zu Sperrfristen von bis zu 12 Wochen kommen.

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