Infos zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Trennung mit Kind

Familienrecht

Infos zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Trennung mit Kind

Nach der Trennung oder Scheidung eines Paares haben in der Regel beide Elternteile ein Sorgerecht für das Kind. Ein Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wer dieses Recht hat, entscheidet über den Ort, an dem sich das minderjährige Kind aufhält und wo es wohnt. Dazu gehören unter anderem auch die Entscheidung über Urlaube und auch Klassenfahrten mit der Schule. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, wenn nur ein Elternteil nach der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat.

Über die Gestaltung von gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht und wann ein alleiniges sinnvoll sein kann, handelt der folgende Artikel.

Regelungen beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Im Normalfall nach der Trennung gilt ein gemeinsames Recht zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes. In diesem Fall müssen alle größeren Entscheidungen, wie beispielsweise über den Wohnort und geplante Urlaube mit dem jeweils anderen Partner abgesprochen werden. Dazu gehört auch, dass der Umgang mit anderen Personen untersagt werden kann.

Auch die Regelungen zu Besuchen beim anderen Partner gehören zum Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wann es sinnvoll ist, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht abzutrennen

Wenn die Partner nach der Trennung weit entfernt wohnen oder ein Partner beispielsweise im Ausland lebt, ist es für ihn schwierig Entscheidungen über das alltägliche Leben vom Kind und seinen Aufenthaltsort mitzubestimmen.

In diesem Fall kann das gemeinsame Sorgerecht gelten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt aber bei dem Partner, bei dem das Kind lebt.

In diesem Fall müssen alle Angelegenheiten des täglichen Lebens, beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Verein, Nachhilfeunterricht oder der Besuch einer Veranstaltung, nicht mehr zwischen den Partner geklärt werden. Der Partner, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann dies alleine entscheiden.

Geht es dagegen um weitreichendere Entscheidungen, wie beispielsweise der Schulwechsel vom Kind oder medizinische Behandlungen, müssen diese weiterhin von beiden Partnern gemeinsam entschieden werden.

Die Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann von jedem Partner nach der Trennung beim Familiengericht beantragt werden. Sinnvoll ist hier die Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts für Familienrecht, der weiß, welche Argumente beim Gericht den größten Erfolg haben und den Antrag entsprechend formuliert.

Gibt es Einigkeit zwischen den Partnern, kann ein Partner das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach der Trennung auf den anderen Partner übertragen.

Wird einem Elternteil nach der Trennung das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen, obliegt dem Partner damit auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts vom Kind ist eng an das Sorgerecht gekoppelt. In der Regel haben beide Partner nach der Trennung mit dem gemeinsamen Sorgerecht auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Hiervon kann eine Trennung sinnvoll sein, unter anderem wenn die Partner eine große räumliche Entfernung trennt. Dann sollte der Partner, bei dem das Kind lebt, alltägliche Entscheidungen zum Aufenthaltsort treffen können, ohne Rücksprache mit dem anderen Partner halten zu müssen. Nur bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind ist dann noch eine Absprache mit dem anderen Partner nötig und auch sinnvoll.

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