Automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter vom Justizministerin abgelehnt

Familienrecht

Automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter vom Justizministerin abgelehntUnverheiratete Väter erhalten kein Automatisches Sorgerecht

Für unverheiratete Väter wird es auch in Zukunft kein automatisches Sorgerecht geben. Die Jus­tiz­mi­nis­terin lehnte diesen Vorschlag seitens der Familienrechtler aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft ab. Dies stößt bei den Verantwortlichen auf Unverständnis, da die Rechtslage nicht mehr der modernen Familienform entspräche.

Automatisches Sorgerecht steht nicht beiden Elternteilen zu

Das Ziel der hochkarätigen Arbeitsgruppe war es, auch unverheirateten Vätern nach der Geburt ihres Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht zuzusprechen. Dazu müsse die Vaterschaft rechtlich anerkannt sein. Damit dem Vater das Sorgerecht zugesprochen wird, bedarf es heute einer gemeinsamen Sorgeerklärung der beiden Eltern. Sollte sich die Mutter weigern, muss der Kindsvater den Antrag auf gemeinsame Sorge über das Familiengericht stellen. Anschließend prüft das Gericht, ob das Sorgerecht dem Kindswohl entspricht.

Am bisherigen Prinzip ändert sich nichts

Die Arbeitsgruppe wollte Vätern diesen Aufwand durch ein Auto­ma­ti­sches Sor­ge­recht ersparen. Doch derzeit sieht es ganz danach aus, dass sich an der aktuellen Situation nichts ändert. Gemäß dem BMJV tritt die gemeinsame elterliche Sorge ein, wenn eine Person die Mutterschaft oder Vaterschaft anerkennt und die Geburtsmutter diesem Sachverhalt zustimmt. Unver­hei­ra­tete Väter müssen also gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sich die Kindsmutter weigert, die Vaterschaft anzuerkennen.

Es gibt gegen Automatismus Vorbehalte

Vor allem Frauenrechtsorganisationen sehen ein Auto­ma­ti­sches Sor­ge­recht als problematisch an. So ist der Deutsche Juristinnenbund der Meinung, dass unverheiratete Mütter oftmals einen guten Grund hätten, eine Vaterschaft nicht anzuerkennen.

Diese Meinung vertritt auch Daniela Jaspers, die Vorsitzende vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Sie warnt vor einem Automatismus, da das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl ausschließlich dann dienlich ist, wenn beide Elternteile dazu imstande sind, gut miteinander zu kooperieren. Liegen starke Konflikte oder gar häusliche Gewalt vor, sei von einer gemeinsamen Obsorge abzuraten. Ein Auto­ma­ti­sches Sor­ge­recht für unver­hei­ra­tete Väter erweise sich in diesem Fall sowohl für die Mutter als auch für das Kind als Gefahr.

Die Entscheidung für das Sorgerecht sei von beiden Eltern bewusst zu treffen. Dies sei entweder durch Heirat und für unver­hei­ra­tete Väter über die gemeinsame Sorgeerklärung möglich. Für einen dieser Schritte entscheiden sich 91 Prozent der Eltern bereits im Geburtsjahr des Kindes. Ist dies nicht der Fall, lägen gemäß dem VAMV triftige Gründe dafür vor. Werden unver­hei­ra­tete Väter seitens der Mutter nicht als Kindsvater anerkannt, sei eine Überprüfung des Sachverhalts vom Gericht in Bezug auf das Kindeswohl also vernünftig.

Lassen Sie sich von Fachkräften beraten

Haben Sie zum Sorgerecht für unver­hei­ra­tete Väter Fragen, sollten Sie sich nicht im Alleingang an das Thema heranwagen. Denn für einen Laien kann die Rechtsmaterie mitunter sehr verwirrend sein. Wollen Sie Missverständnisse vermeiden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir stehen Ihnen bei Unklarheiten gerne zur Seite.

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