Welche Dokumente sind für das Einreichen einer Scheidung notwendig?

Familienrecht

Welche Dokumente sind für das Einreichen einer Scheidung notwendig?Diese Dokumente braucht es für das Einreichen einer Scheidung

Um eine Scheidung einzureichen, brauchen Sie nur wenige Dokumente. Sie brauchen dafür lediglich den Scheidungsantrag, die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder. Sobald der Antrag mitsamt den erwähnten Dokumenten eingetroffen ist, wird das Verfahren eingeleitet.

Die Scheidung erfordert einen gerichtlichen Beschluss

Bei der Ehe handelt es sich um eine vertragliche Verbindung zwischen den betroffenen Parteien. Diese sind dabei zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Geschieden werden kann die Ehe ausschließlich durch einen richterlichen Beschluss. Dafür ist das Einreichen einer Scheidung vonnöten. Es reicht aber aus, wenn nur ein Ehepartner die Scheidung vor dem Gericht beantragt. Wollen Sie diesen Prozess so schnell wie möglich abschließen, sollten Sie sich rechtzeitig über die richtige Vorgehensweise und die dafür benötigten Dokumente informieren.

Beschleunigen können Sie das Verfahren außerdem mithilfe der Online-Scheidung. So haben Sie außerdem die Möglichkeit, Geld zu sparen, da die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt entweder über das Internet oder telefonisch erfolgt. Dies gilt auch für die Übermittlung der Dokumente.

Diese Voraussetzungen sind beim Einreichen einer Scheidung zu beachten

Geschieden wird eine Ehe erst dann, wenn die Parteien mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Bei einer unstreitigen Trennung ist es sogar möglich, den Scheidungsantrag und andere erforderliche Dokumente noch vor dem Ablauf des Trennungsjahrs beim Familiengericht einzureichen. Die Antragstellung ist jedoch nur durch einen Anwalt möglich – aus diesem Grund müssen Sie sich vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Damit sind für Sie natürlich Kosten verbunden, die Sie entsprechend einkalkulieren müssen.

Dem Scheidungsantrag sind stets Kopien der Heiratsurkunden beider Ehepartner sowie der Geburtsurkunden der Kinder beizufügen. Die Urkunden befinden sich außerdem im Familienstammbuch, das im mündlichen Verhandlungstermin benötigt wird. Beim Scheidungstermin sind nicht nur die erwähnten Dokumente, sondern auch die Personalausweise beider Parteien vorzulegen.

So läuft das Scheidungsverfahren ab

Wie das Verfahren nach dem Einreichen der Scheidung mitsamt den Dokumenten abläuft, hängt von der Reaktion der anderen Partei ab. Letzterer hat die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder eigene Anträge zu stellen. Werden keine Einwände vorgebracht, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Bei einer Beanstandung des Scheidungsantrags oder beim Stellen eigener Anträge in Bezug auf Scheidungsfolgesachen, wird von einer streitigen Trennung gesprochen.

Stimmt der Ehepartner nach dem Einreichen einer Scheidung mitsamt den Dokumenten durch den Gatten jedoch dem Antrag zu, erspart er sich einen Rechtsanwalt. In diesem Fall muss ein Anwalt nur durch den Antragsteller beauftragt werden.

Lassen Sie Scheidungskosten durch Experten kalkulieren

Nach dem Einreichen der Dokumente ist es vielen Menschen ein Anliegen, dass die Kosten für die Scheidung für sie kalkulierbar sind. In diesem Fall ist es wichtig, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Wenden Sie sich diesbezüglich aber am besten an eine Expertin von advopart. Mit dieser Unterstützung wissen Sie, auf welche Aspekte Sie besonders achten müssen und wie Sie Fehler vermeiden können. Auch wirft die Fachanwältin für Familienrecht einen Blick auf all Ihre Dokumente und überprüft, ob diese vollständig sind. So ersparen Sie sich letzten Endes viel Zeit und zusätzliche Ausgaben.

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