Familienrecht
Härtefallscheidung - Scheidung ohne Trennungsjahr möglich
Möchte ein Ehepaar nicht mehr an einer bestehenden Ehe festhalten und wünscht eine Scheidung, muss es normalerweise ein Trennungsjahr durchlaufen, um die Zerrüttung der Ehe nachzuweisen. Das deutsche Familienrecht kennt in diesem Zusammenhang aber auch den Ausnahmefall der unzumutbaren Härte, bei dem den Ehegatten das Festhalten an der Ehe nicht länger zugemutet werden kann. Bei einer sogenannten Härtefallscheidung ist eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich ist.
Das OLG Hamm hatte in einem familienrechtlichen Verfahren zu entscheiden, ob eine aus einer Affäre der Frau resultierende Schwangerschaft für den Mann solch eine unzumutbare Härte darstellt, dass die Ehe sofort geschieden werden kann.
Unzumutbare Härte durch Schwangerschaft aus Affäre
Ein Ehepaar wollte sich in dem zugrunde liegenden Fall, ohne Durchlaufen eines Trennungsjahres, scheiden lassen, da durch eine Affäre der Ehefrau eine Schwangerschaft zustande gekommen war. Den Antrag auf sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr wies das Amtsgericht Coesfeld jedoch zurück und führte aus, dass der Ehemann eine Vaterschaft in Bezug auf das durch die Affäre entstandene Kind durch die Anwendung des § 1599 Abs. 2 BGB verhindern könne.
Dieser Paragraf besagt, dass ein verheirateter Mann nicht der rechtliche Vater eines Kindes wird, wenn das Baby erst nach Einreichung eines Scheidungsantrags geboren wird und eine dritte Person die Vaterschaft des Kindes bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des im Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses anerkennt. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts legte der betroffene Ehemann Beschwerde ein.
Härtefallscheidung - Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich
Das OLG Hamm beurteilte die rechtliche Situation im Hinblick auf die vorzeitige Scheidung etwas anders als das Amtsgericht Coesfeld. Denn die vom Amtsgericht aufgezeigte Möglichkeit, auf die Anwendung des § 1599 BGB zu vertrauen, berge für den Ehemann ein gewisses Risiko. Erkennt der Dritte die Vaterschaft in der vorgegebenen Frist nicht an, gilt der Ehemann solange als rechtlicher Vater des Kindes, bis er die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat.
Das OLG Hamm hält eine Härtefallscheidung daher für zulässig. Eine Schwangerschaft, die aufgrund einer Affäre der Ehefrau entstanden ist, begründet eine unzumutbare Härte und somit eine Scheidung ohne Trennungsjahr. Für die Scheidung ohne Trennungsjahr spricht außerdem, dass auch die Ehefrau aufgrund ihrer Untreue und der dadurch entstandenen Schwangerschaft von einem Härtefall ausgeht und nicht auf ein Trennungsjahr besteht.
Gerne stehen wir Ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung und prüfen individuell, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung vorliegen.